Expositionsverzeichnis und Zentrale Expositionsdatenbank (ZED)
Jedes Unternehmen ist gemäß § 10a Gefahrstoffverordnung verpflichtet ein Verzeichnis über die Beschäftigten zu führen, die durch Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B gefährdet sind (Dokumentationspflicht). Dieses Verzeichnis muss Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthalten und es besteht eine Aufbewahrungspflicht: bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B müssen die Daten mindestens 40 Jahre aufbewahrt werden und bei Tätigkeiten mit reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B mindestens fünf Jahre. Zudem sind den Beschäftigten beim Ausscheiden aus dem Betrieb die sie betreffende Auszüge aus dem Verzeichnis auszuhändigen (Aushändigungspflicht). Die TRGS 410 konkretisiert die Bedingungen und Anforderungen an das Expositionsverzeichnis.
Die Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) ist ein Angebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und dient der zentralen Erfassung Beschäftigter, die in das Expositionsverzeichnis aufgenommen werden müssen. Das Angebot richtet sich an Unternehmen. Unternehmen können ihre Daten zu den Expositionen ihrer Beschäftigten über ein Internetportal in die ZED eintragen und dort verwalten. So können sie ihre Aushändigungs- und Aufbewahrungspflicht auf die DGUV übertragen.
Eingabehilfe der BG BAU
Die BG BAU stellt den Unternehmen der Baubranche eine Eingabehilfe für die ZED zur Verfügung. Durch die gezielte Ausrichtung auf baurelevante Berufe, Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen wird die Eingabe erleichtert und Zeit gespart. Für den Fall, dass zu den Tätigkeiten keine Messungen vorliegen, besteht die Möglichkeit aus einer Vielzahl von Vorlagen Expositionswerte und -schätzungen für verschiedene Tätigkeiten auszuwählen. Durch neue Messungen und Erkenntnisse werden die Vorlagen fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
Die Eingabehilfe ist eine Web-App („web application“ = Webanwendung). Die Web-App wird vom Webserver geladen und im Webbrowser ausgeführt. Es wird keine Installation benötigt. Die eingegeben Daten werden direkt bei der ZED der DGUV hinterlegt. Es wird kein weiterer Export benötigt. Sobald Sie in der Eingabehilfe auf „OK“ klicken, sind Ihre Daten bei der ZED der DGUV hinterlegt und Sie haben Ihre Aushändigungs- und Aufbewahrungspflicht auf die DGUV übertragen.
Sie erreichen die Eingabehilfe über folgenden Link: www.bgbauzed.de
Die Anmeldung erfolgt mit Ihren Anmeldedaten der ZED der DGUV. Haben Sie sich dort noch nicht registriert, müssen Sie dies zunächst vornehmen unter https://zed.dguv.de/zed/login.
Nach erfolgreicher Registrierung bei der ZED der DGUV, können Sie sich dann mit diesen Anmeldedaten in der Eingabehilfe unter http://www.bgbauzed.de einloggen.
Beachten Sie bitte, dass die Eingabehilfe der BG BAU nur mit einem Account der ZED genutzt werden kann. Die Testversion der ZED kann mit der Eingabehilfe nicht genutzt werden.
Eine Kurzanleitung zur Nutzung der Eingabehilfe sowie eine Hilfestellung für die ersten Schritte finden Sie hier:
Kurzanleitung zur Nutzung der Eingabehilfe
Weitere Informationen zur ZED der DGUV erhalten Sie hier: https://zed.dguv.de/
Ausnahmen vom Expositionsverzeichnis
Die TRGS 410 benennt auch die Fälle, wann ein Eintrag in das Expositionsverzeichnis nicht erforderlich ist. Dies ist der Fall, wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Grund der geringen Menge, der kurzen Expositionsdauer und der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Stoffe (wie z. B. Dampfdruck, Staubungsverhalten, Viskosität) nur eine geringe Gefährdung besteht. Eine geringe Gefährdung besteht z. B., wenn der AGW oder die Akzeptanzkonzentration eingehalten wird. Bei Hautkontakt darf keine dermale Gefährdung bestehen. Dies wäre der Fall, wenn Hautkontakt zu einem Stoff besteht, der hautresorptiv ist bzw. den Kriterien entspricht.
Beispiele für Expositionen, die nicht in das Expositionsverzeichnis aufgenommen werden müssen, sind:
- Tätigkeiten mit Kohlenmonoxid-Exposition, bei denen die Belastung 4 mg/m³ (hygienische Leitwert für die Innenraumluft der WHO für 24 Stunden) nicht überschreitet. Dieser Wert wird z. B. beim Einsatz von dieselbetriebenen Baumaschinen und Fahrzeuge eingehalten.
- Tätigkeiten mit Epoxidharzen, die reproduktionstoxische Glycidylether enthalten. Die Glycidylether entsprechen nicht den Kriterien für Hautresorption und führen bei der Verarbeitung bei Raumtemperatur nicht zu einer inhalativen Belastung.
Kontakt: zed(at)bgbau.de