Explosionsschutzdokument

Für Tätigkeiten mit Stoffe, Gemischen und Erzeugnissen, bei denen unter Berücksichtigung der verwendeten Arbeitsmittel, Verfahren und Arbeitsumgebungen sowie der möglichen Wechselwirkungen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. Basis ist die Gefährdungsbeurteilung. Das Explosionsschutzdokument hat die Gefährdungen durch gefährliche explosionsfähige Gemische besonders auszuweisen. (§6 (9) GefStoffV)
Das Explosionsschutzdokument beinhaltet u.a.

  • die Ermittlung und Bewertung der Explosionsgefährdungen
  • ein Explosionsschutzkonzept
  • die Zoneneinteilung der Bereiche, sofern diese Einteilung vorgenommen wurde
  • die besonderen Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefährdungen
  • die Zusammenarbeit mit anderen Firmen unter Berücksichtigung der möglichen Wechselwirkungen
  • Prüfungen bezüglich der technischen Schutzmaßnahmen und zum Explosionsschutz

Rechtsgrundlage für das Erstellen eines Explosionsschutzdokuments ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Ausnahme für Baustellen:

Bei zeitlich und örtlich begrenzten Tätigkeiten, bei denen nur für die Dauer dieser Tätigkeiten mit dem Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre gerechnet werden muss, können die geeigneten Explosionsschutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden. Eine Einteilung in Zonen ist nicht erforderlich. (Anhang I Nummer 1.8 (4) GefStoffV)
Dazu zählen z.B. Beschichtungsarbeiten mit hochentzündbaren Bauchemikalien auf Baustellen.

Ist schon eine differenzierte Zoneneinteilung vorhanden, dann sollte diese verwendet werden. Beispielsweise sind in der DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe" Zoneneinteilungen der explosionsgefährdeten Bereiche für verschiedene Verarbeitungen beschrieben.

Hier finden Sie ein Muster für die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments.