Abbeizer und Graffiti-Entferner sind nicht harmlos

Bis 2012 gab es eine Vielzahl von Todesfällen bei der Verarbeitung von dichlormethanhaltigen Abbeizern. Seit dem 6. Juni 2012 dürfen diese Abbeizer nicht mehr verwendet werden. Die Abbeizer, die heute auf dem Markt zu finden sind, sind deutlich ungefährlicher als die alten Abbeizer, aber trotzdem nicht harmlos.

Abbeizer, die N-Methyl-2-Pyrrolidon (NMP), N-Ethyl-2-Pyrrolidon (NEP), Dimethylsulfoxid (DMSO) oder gamma-Butyrolacton (GBL) enthalten, können nicht empfohlen werden. NMP und NEP sind als fruchtschädigend eingestuft. DMSO ist hautresorptiv und bringt andere Schadstoffe unter die Haut und das zur Herstellung von KO-Tropfen verwendete GBL kann bei Hautkontakt zu Giftwirkungen führen.

Vom Referat Toxikologie der Arbeitsstoffe des Instituts für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wurden u.a. NMP, NEP und DMSO wissenschaftlich bewertet.
Diese Bewertung von Inhaltsstoffen stützt die Empfehlungen der BG BAU, Abbeizer mit den oben genannten Inhaltsstoffen nicht zu verwenden.

Hier können Sie weitere Informationenen zum Verbot der dichlormethanhaltigen Abbeizer finden und zu den kritischen Stoffen in den neuen Abbeizern.

In WINGISonline finden Sie Informationen zu den einzelnen Abbeizern.



Ansprechpartner

Dipl.-Chem. Rainer Dörr

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