Isocyanate
Isocyanate sind die wesentlichen Ausgangsstoffe für die Herstellung von Polyurethanen. Polyurethan (PU)-Lacke, PU-Beschichtungen, PU-Schäume sowie PU-Klebstoffe werden in fast allen Bau-Branchen verwendet. Die Umsetzung zu den Polyurethanen erfolgt entweder schon beim Hersteller oder vor Ort.
Durchreagierte Polyurethane enthalten keine Isocyanate mehr und bergen daher keine Gesundheitsgefahren von Isocyanaten. Da keine Isocyanate mehr enthalten sind, müssen die Produkte nicht mit dem EUH204 „Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen.“ gekennzeichnet werden. Die Produkte können allerdings weitere Gefahrstoffe wie Lösemittel enthalten.
Erfolgt die Umsetzung vor Ort, setzt der Anwender Isocyanate ein. Isocyanate sind teilweise als giftig sowie krebsverdächtig eingestuft. Die Hauptgefahr ist aber die Sensibilisierung der Atemwege sowie der Haut.
Die mögliche Sensibilisierung der Atemwege war auch der Anlass für die europäischen Chemikalienagentur ECHA die Handhabung von Isocyanaten zu beschränken. Die Beschränkung besagt, dass die Anwender ab August 2023 vor der Verarbeitung eine Schulung zur sicheren Verwendung erfolgreich absolviert haben müssen. Die notwendigen Schulungsunterlagen muss der Hersteller zur Verfügung stellen. Die Teilnahme der Anwender muss der Arbeitgeber sicherstellen. Der Hinweis auf die notwendigen Schulungen muss ab August 2022 auf den Produkten angebracht werden. Weitere Informationen zu den Schulungen erhalten sie hier.
Inzwischen stehen Onlineschulungen der Hersteller zur Verfügung. Dabei muss aus dem umfangreichen Angebot der Schulungen der richtige Kurs ausgewählt werden.
ISOPA-ALIPA Ereignisliste (idloom.events)
Für Anwendungen in der Bauwirtschaft sind das u.a. die folgenden Kurse, die mit dem folgenden Freischaltcode FEICA_22_BGBAU (wird bei der Anmeldung abgefragt) kostenfrei absolviert werden können:
Eine Anleitung zu der Anmeldung auf der Herstellerseite finden sie hier.
Viele Betriebe möchten die Schulung als Präsenzschulung durchführen. Hier verlangt die Beschränkung, dass die Schulung durch eine Expert*in im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit nachgewiesener Ausbildung abgehalten wird. Das wäre z. B. die FASI. Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung (Test oder Abschlussgespräch) muss durch den Arbeitgeber dokumentiert werden. Ein spezielles Zertifikat ist nicht erforderlich.
Ausgenommen von der Beschränkung sind Produkte wie PU-Dämmstoffplatten, die bereits produktionsbedingt keine Isocyanate mehr enthalten. Darüber hinaus sind auch Produkte ausgenommen, die weniger als 0,1% monomere Isocyanate enthalten. Wegen der geringen Isocyanatgehalte müssen die Produkte aber mit dem EUH204 gekennzeichnet werden. Diese Produkte werden nicht mit dem Hinweis auf die Schulung versehen.
In der Bauwirtschaft treten nur selten Erkrankungen durch Isocyanate auf. Die BG BAU hat die von ihr zwischen 2002 und 2015 anerkannten isocyanatbedingten Berufskrankheiten evaluiert und das Ergebnis in einem Abschlussbericht veröffentlicht.