Isocyanate
Isocyanate bzw. Diisocyanate sind die wesentlichen Ausgangsstoffe für die Herstellung von Polyurethanen. Polyurethan (PU)-Lacke, PU-Beschichtungen, PU-Schäume sowie PU-Klebstoffe werden in fast allen Bau-Branchen verwendet. Die Umsetzung zu den Polyurethanen erfolgt entweder schon beim Hersteller oder vor Ort. Durchreagierte Polyurethane enthalten keine Isocyanate mehr und bergen daher keine Gesundheitsgefahren von Isocyanaten.
Erfolgt die Umsetzung vor Ort, setzt der Anwender Isocyanate ein. Isocyanate sind teilweise als giftig sowie krebsverdächtig eingestuft. Die Hauptgefahr ist aber die Sensibilisierung der Atemwege sowie der Haut.
Die mögliche Sensibilisierung der Atemwege war auch der Anlass für die europäischen Chemikalienagentur ECHA die Handhabung von Isocyanaten zu beschränken. Die Beschränkung besagt, dass die Anwender ab August 2023 vor der Verarbeitung eine Schulung zur sicheren Verwendung erfolgreich absolviert haben müssen. Die notwendigen Schulungsunterlagen muss der Hersteller zur Verfügung stellen. Die Teilnahme der Anwender muss der Arbeitgeber sicherstellen. Der Hinweis auf die notwendigen Schulungen muss ab Februar 2022 auf den Produkten angebracht werden. Weitere Informationen zu den Schulungen erhalten sie hier.
Die derzeitigen Selbstlernmodule entsprechen nicht vollständig den Anforderungen der Länderbehörden an die Schulungen. Eine Kombination aus Selbstlernmodul und anschließendem Präsenzgespräch erfüllt die Anforderungen. Daher sollten die Betriebe nach der absolvierten Herstellerschulung eine Unterweisung zu den Isocyanatprodukten durchführen, bei denen die zusätzlichen Gefahren der Produkte wie Treib- und Lösemittel berücksichtigt werden müssen und Fragen beantwortet werden können.
Dafür stehen in WINGIS Betriebsanweisungen zur Verfügung. Die Unterweisungen sind als Ergänzung zum Selbstlernmodul zu dokumentieren. Hier finden Sie ein Muster für die Dokumentation einer Unterweisung (PDF, 70 KB).
Anmeldung für Kurse in der Bauwirtschaft
Die folgenden Kurse können nach Anlegen eines Accounts unter Angabe der Kontakt-, Firmen-, und Rechnungsinformationen mit dem Freischaltcode FEICA_22_BGBAU (wird bei der Anmeldung abgefragt) kostenfrei absolviert werden. Eine Anleitung zu der Anmeldung auf der Herstellerseite finden sie hier.
Fragen zur Kursauswahl und zur Anmeldung richten Sie bitte an folgende E-Mail: isocyanate(at)bgbau.de
Die Hersteller von Isocyanaten (Diisocyanaten) bieten für alle Anwendungen Schulungskurse an. Falls die obengenannten Kurse nicht Ihren Anwendungen entsprechen, können Sie auf der Seite der Herstellerverbände einen kostenpflichtigen Kurs buchen.
ISOPA-ALIPA Isocyanate – Schulungsübersicht
Viele Betriebe möchten die Schulung als Präsenzschulung durchführen. Hier verlangt die Beschränkung, dass die Schulung durch eine Expertin bzw. einen Experten im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit nachgewiesener Ausbildung abgehalten wird. Das wäre z. B. die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) oder eine Person mit Fachkunde nach GefStoffV. Die Fachkunde besteht bei einer entsprechenden Berufsausbildung oder Berufserfahrung oder einer zeitnah ausgeübten entsprechenden beruflichen Tätigkeit sowie der Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. Die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung (Test oder Abschlussgespräch) muss durch den Arbeitgeber dokumentiert werden. Ein spezielles Zertifikat ist nicht erforderlich. Weitere Erläuterungen zu den notwendigen Schulungen liefert die "Verpflichtende Schulungen bei Tätigkeiten mit Diisocyanat-haltigen Produkten – Handlungshilfe" der DGUV.
Ausgenommen von der Beschränkung sind Produkte wie PU-Dämmstoffplatten, die bereits produktionsbedingt keine Isocyanate mehr enthalten. Darüber hinaus sind auch Produkte ausgenommen, die weniger als 0,1% monomere Isocyanate enthalten. Wegen der geringen Isocyanatgehalte müssen die Produkte aber mit dem EUH204 gekennzeichnet werden. Diese Produkte werden nicht mit dem Hinweis auf die Schulung versehen.
In der Bauwirtschaft treten nur selten Erkrankungen durch Isocyanate auf. Die BG BAU hat die von ihr zwischen 2002 und 2015 anerkannten isocyanatbedingten Berufskrankheiten evaluiert und das Ergebnis in einem Abschlussbericht veröffentlicht.
Unterstützung bei Schulung zu Isocyanaten
Ab August 2023 müssen Beschäftigte geschult sein, wenn sie mit Isocyanaten arbeiten. Das stellt viele Betriebe vor Herausforderungen.
Unternehmen, die an den ASD der BG BAU angeschlossen sind, können sich hierbei von ihrer zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen lassen. Die Kosten für die Leistung sind im Mitgliedsbeitrag zum ASD enthalten.
Bei Interesse können Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit direkt kontaktieren oder unser Kontaktformular nutzen.
Produkte mit geringen Isocyanatgehalten
Inzwischen werden viele Produkte mit einem Gehalt an monomere Isocyanaten unter 0,1 % angeboten. Bei diesen Produkten enthält das Sicherheitsdatenblatt den Hinweis auf die Isocyanate oder die Verpackung ist mit dem EUH204 „Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“ gekennzeichnet. Für Produkte mit einem Gehalt monomerer Isocyanate unter 0,1 % ist keine spezielle Schulung erforderlich. Unterweisungen sind aber durchzuführen, da die Produkte Lösemittel oder Treibmittel enthalten.