Abgase von Benzin- und Dieselmotoren

Gefährdungen

Die Abgase von Verbrennungsmotoren enthalten unter anderem Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und Stickoxide (NO und NO2). Bei Dieselmotoren werden zusätzlich Dieselrußpartikel freigesetzt.

Die Gefährdung geht bei Dieselmotoren im Wesentlichen von den krebserzeugenden Dieselrußpartikeln sowie den Stickoxiden und bei Benzinmotoren vom CO aus.

Die Expositionen der Beschäftigten gegenüber Motorabgase finden Sie in folgenden Expositionsbeschreibungen:

Expositionen gegenüber Dieselmotoremissionen (DME) von Baumaschinen und Fahrzeugen

Expositionen gegenüber Stickoxiden im konventionellen Tunnelbau

Expositionen beim Einsatz von Stampfern und Rüttelplatten im Freien

Expositionen beim Einsatz von Glättmaschinen

 

Schutzmaßnahmen

In der Branchenlösung „Minimierung der Belastung durch Motorabgase bei Glättarbeiten“ (Download hier), werden die Schutzmaßnahmen zur Einhaltung des abgesenkten Arbeitsplatzgrenzwertes von CO bei Glättarbeiten beschrieben. Bei Glättarbeiten in Hallen sind elektrisch betriebene Glätter, dieselbetriebene Glätter mit Dieselpartikelfilter, flüssiggasbetriebene Glätter oder benzinbetriebene Glätter mit Katalysator (nur noch bis 31.12.2028) einzusetzen. In Tiefgaragen sind elektrisch betriebene Glätter oder dieselbetriebene Glätter mit Dieselpartikelfilter zu verwenden. In Räumen sind nur Elektroglätter erlaubt.

Bei Verdichtungsarbeiten in mehr als schultertiefen Gräben sind akku- und gasbetriebene Stampfer sowie benzinbetriebene Stampfer und Rüttelplatten mit verbesserten Emissionswerten (Empfehlungsliste) einzusetzen.

Dieselbetriebene Baumaschinen dürfen gemäß TRGS 554 in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen nur mit einem geprüften Dieselpartikelfilter eingesetzt werden.

Die Branchenlösung Stickoxidminderung im konventionellen Tunnelbau beschreibt ein Schutzmaßnahmenkonzept, wie in diesen Arbeitsbereichen die Arbeitsplatzgrenzwerte für Stickoxide langfristig eingehalten werden.

 

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