1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:
In diesem Abschnitt ist festgelegt, wie im Sicherheitsdatenblatt der Stoff oder das Gemisch zu bezeichnen ist und wie die relevanten identifizierten Verwendungen, der Name und die Kontaktdaten des Lieferanten des Stoffs oder Gemischs einschließlich einer Kontaktadresse für Notfälle anzugeben sind.
Erläuterungen:
Dieses Kapitel gliedert sich in folgende verbindliche Unterabschnitte:
- Produktidentifikator (Unterabschnitt 1.1)
- Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird (Unterabschnitt 1.2)
- Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt (Unterabschnitt 1.3)
- Notrufnummer (Unterabschnitt 1.4)
Lehrgang Sicherheitsdatenblatt
- Stichwortverzeichnis A - Z
- Allgemeines
- 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Navigation ein-/ausblenden
- 2 Mögliche Gefahren Navigation ein-/ausblenden
- 3 Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Navigation ein-/ausblenden
- 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen Navigation ein-/ausblenden
- 5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung Navigation ein-/ausblenden
- 6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Navigation ein-/ausblenden
- 7 Handhabung und Lagerung Navigation ein-/ausblenden
- 8 Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen Navigation ein-/ausblenden
- 9 Physikalische und chemische Eigenschaften Navigation ein-/ausblenden
- 10 Stabilität und Reaktivität Navigation ein-/ausblenden
- 11 Toxikologische Angaben Navigation ein-/ausblenden
- 12 Umweltbezogene Angaben Navigation ein-/ausblenden
- 13 Hinweise zur Entsorgung Navigation ein-/ausblenden
- 14 Angaben zum Transport Navigation ein-/ausblenden
- 15 Rechtsvorschriften Navigation ein-/ausblenden
- 16 Sonstige Angaben