10 Stabilität und Reaktivität
Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:
In diesem Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts sind die Stabilität des Stoffs oder Gemischs sowie eventuelle gefährliche Reaktionen unter bestimmten Verwendungsbedingungen und bei Freisetzung in die Umwelt zu beschreiben, und es sind gegebenenfalls die verwendeten Prüfverfahren zu nennen. Wird angegeben, dass eine bestimmte Eigenschaft nicht zutrifft, oder liegen keine Informationen zu einer bestimmten Eigenschaft vor, so ist dies zu begründen.
Erläuterungen:
Dieser Abschnitt gliedert sich in folgende verbindliche Unterabschnitte:
- Reaktivität (Unterabschnitt 10.1)
- Chemische Stabilität (Unterabschnitt 10.2)
- Möglichkeit gefährlicher Reaktionen (Unterabschnitt 10.3)
- Zu vermeidende Bedingungen (Unterabschnitt 10.4)
- Unverträgliche Materialien (Unterabschnitt 10.5)
- Gefährliche Zersetzungsprodukte (Unterabschnitt 10.6)
Die Stabilität des Stoffes oder des Gemisches und gefährliche Reaktionen beim bestimmungsgemäßen Umgang sowie bei der Freisetzung in die Umwelt werden beschrieben.
Es können die Texte der entsprechenden Gefahrenhinweise H (H-Sätze) verwendet werden.