5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:

Es sind Angaben über die Gefahren zu machen, die von dem Stoff oder Gemisch ausgehen können, beispielsweise über gefährliche Verbrennungsprodukte, z. B. 'Kann beim Verbrennen giftigen Kohlenmonoxidrauch erzeugen' oder 'Erzeugt bei der Verbrennung Schwefel- und Stickoxide'.

Erläuterungen:

Werden beim Brand gefährliche Verbrennungsprodukte oder Gase freigesetzt, sollte möglichst unter Nennung der Stoffe/Gemische daraufhingewiesen werden.

Auch gefährliche Reaktionen, die durch die Brandhitze ausgelöst werden können, wie beispielsweise Polymerisation oder Zersetzung sollten angegeben werden.