Aufbau des Sicherheitsdatenblattes nach REACH
Der Aufbau des Sicherheitsdatenblattes ist im Anhang II REACH-Verordnung „Leitfaden für die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts“ beschrieben. Neben dem Sicherheitsdatenblatt gibt es das erweiterte Sicherheitsdatenblatt.
Mit der Verordnung (EU) 2020/878 wurde der Anhang II geändert, die Änderungen gelten ab dem 1.1.2021.
In der folgenden Tabelle ist der Aufbau des Sicherheitsdatenblattes mit den einzelnen Abschnitten gemäß den Änderungen durch die Verordnung (EU) 2020/878 dargestellt. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Abschnitten finden Sie im Lehrgang.
Abschnitt | Überschrift | Unterabschnitte |
1 | Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens | 1.1 Produktidentifikator 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs/Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt 1.4 Notfallnummer |
2 | Mögliche Gefahren
| 2.1 Einstufung des Stoffs und Gemischs 2.2 Kennzeichnungselemente 2.3 Sonstige Gefahren |
3 | Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen | 3.1 Stoffe 3.2 Gemische |
4 | Erste-Hilfe-Maßnahmen | 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung |
5 | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | 5.1 Löschmittel 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung |
6 | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 6.2 Umweltschutzmaßnahmen 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 6.4 Verweis auf andere Abschnitte |
7 | Handhabung und Lagerung | 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten 7.3 Spezifische Endanwendungen |
8 | Begrenzung und Überwachung der Exposition/ | 8.1 Zu überwachende Parameter 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition |
9 | Physikalische und chemische Eigenschaften | 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 9.2 Sonstige Angaben |
10 | Stabilität und Reaktivität | 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen 10.5 Unverträgliche Materialien 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte |
11 | Toxikologische Angaben | 11.1 Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 11.2 Angaben über sonstige Gefahren |
12 | Umweltbezogene Angaben | 12.1 Toxizität 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften 12.7 Andere schädliche Wirkungen |
13 | Hinweise zur Entsorgung | 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung |
14 | Angaben zum Transport | 14.1 UN-Nummer oder ID-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versand-bezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe 14.5 Umweltgefahren 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender 14.7 Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten |
15 | Rechtsvorschriften | 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/ spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung |
16 | Sonstige Angaben | 16. Sonstige Angaben |