FAQ Ergonomisches Arbeiten

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen rund um das Thema "Ergonomisches Arbeiten".

Bildschirmbrille
Exoskelette
Fahrersitzeinstellung bei Baumaschinen

Bildschirmbrille

Eine Bildschirmbrille ist eine spezielle Sehhilfe für das Arbeiten an Bildschirmen. Sie passt die individuelle Sehstärke dem Abstand von 50 und 70 cm zum Bildschirm an. 
 

Grundsätzlich besteht für Beschäftigte mit Tätigkeiten an Bildschirmgeräten nach § 5 mit Anhang Teil 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) das Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Hier erhalten Beschäftigte das Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge, welche eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens enthält. 

Die Vorsorge kann eine Korrektur durch eine Brille ergeben. Sie wird in einer Erstverordnung einer Sehhilfe oder in einer Optimierung einer bereits vorhandenen Sehhilfe vorgegeben. Bestehen weiterhin Beschwerden am Bildschirmarbeitsplatz oder bestehen besondere Forderungen an die Gestaltung des Arbeitsplatzes oder die Arbeitsaufgabe, kann durch die Betriebsärztin bzw. den Betriebsarzt und die Augenärztin bzw. den Augenarzt die Indikation für eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz gestellt werden.

Weitere Informationen
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
 

Bei einer Erstverordnung einer Sehhilfe oder der notwendigen Neuanfertigung einer bereits vorhandenen Sehhilfe, ohne dass bereits die Indikation für eine spezielle Sehhilfe für Tätigkeiten am Bildschirm gegeben ist, trägt die Krankenkasse die Kosten der Untersuchung durch eine Augenärztin oder einen Augenarzt. Die Kosten für die Anfertigung einer allgemeinen Sehhilfe tragen die Beschäftigten.

Wenn danach noch weiterhin Beschwerden am Bildschirmarbeitsplatz bestehen und eine spezielle Sehhilfe am Bildschirmarbeitsplatz durch die Augenärztin bzw. den Augenarzt verschrieben wird, tragen die Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber die Gebühren für die Untersuchung durch die Augenärztin bzw. den Augenarzt und die im erforderlichen Umfang entstehenden Kosten der Bildschirmarbeitsplatzbrille. Diese und weitere Informationen zu Gläsern, Korrekturmöglichkeiten und Kostenbeispielen finden Sie in der DGUV Information 250-008 „Sehhilfen am Arbeitsplatz“.

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bezahlt, was die Augenärztin bzw. der Augenarzt im „Bildschirmarbeitsplatzbrillen-Rezept“ verschrieben hat. Das bedeutet aber auch, dass sie oder er Eigentümer der Brille ist. Folglich darf die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber das Gestell vorgeben. 

Üblicherweise ist die Nutzung von Bildschirmbrillen, die die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber voll finanziert haben, nur am Bildschirm-Arbeitsplatz gestattet. 

Wählen hingegen Beschäftigte ein anderes Gestell, als das von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber genehmigte, so werden die Beschäftigten an den Kosten beteiligt. In diesem Fall müssen die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Nutzung der Sehhilfe in der Freizeit freistellen. 

Kostenbeteiligung der Beschäftigten
Beschäftigte und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen sich auf die Art und das Modell der Brille einigen. Einen konkreten Anspruch auf ein modisches Gestell oder eine Brille nach individuellen Wünschen haben die Beschäftigten nicht. Die Kosten für Luxusausstattungen tragen die Beschäftigten.

Weitere Informationen
DGUV Information 250-008: Sehhilfen am Arbeitsplatz
DGUV Information 250-007: DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "Bildschirmarbeitsplätze" G 37 (mit Kommentar)
Muss der Arbeitgeber die Kosten zur Beschaffung einer Bildschirmbrille tragen (Fahrtkosten zum Optiker, Freistellung der Arbeitszeit)?

Exoskelette

Exoskelette bieten die Chance, schwere körperliche Tätigkeiten und Arbeiten in Zwangspositionen auf dem Bau erheblich zu vereinfachen. Die Risiken dürfen allerdings nicht außer Acht gelassen werden.

Die Vorteile und Nachteile sind in dem Artikel "Exoskelette am Bau - Chancen und Risiken" in der Bauportal 3/2019 (PDF, 6,4 MB) ausführlich beschrieben. Sie finden den Artikel auf der PDF-Seite 12 bzw. in der gedruckten Version auf Seite 10.

Voraussetzung für den Einsatz von Exoskeletten ist das Auffinden und die Beurteilung von Gefährdungen im Betrieb. Die hier bereitgestellte Arbeitshilfe (PDF, 1,1 MB) für eine Muster-Gefährdungsbeurteilung unterstützt Sie dabei.

Weitere Informationen zu Exoskeletten (Projekt der DGUV)

Fahrersitzeinstellung bei Baumaschinen

Langes Sitzen und Vibrationen belasten das Muskel-Skelett-System. Besonders betroffen sind Nacken- und Schulterbereich sowie der untere Rücken. Mit den folgenden vier Fragen leiten wir Sie zu verschiedenen Lösungen, um die Belastungen zu reduzieren.

So geht man vor:

  • Sitzflächentiefe einstellen: Mit dem Gesäß bis an die Rückenlehne heranrücken. Die Sitzfläche so justieren, dass zwischen Kniekehle und Sitzvorderkante drei Finger breit Abstand vorhanden ist. Das sorgt für ausreichende Unterstützung der Oberschenkel und eine gute Blutzirkulation. 
  • Vorläufige Sitzposition finden: Zuerst die Sitzhöhe und Sitzlänge in mittlerer Position, dann die Neigung der Rückenlehne um 5 Grad nach hinten und die der Sitzfläche vorne 4 Grad nach oben einstellen.
  • Fersenpunkt finden: In dieser vorläufigen Sitzposition den rechten Fuß auf dem Gaspedal so platzieren, dass sich die Ferse noch auf dem Fahrzeugkabinenboden befindet.
  • Optimale Sitzlänge und Sitzhöhe einstellen: Die individuelle Kombination beider Sitzeinstellungen wird so lange variiert, bis im Fußgelenk ein Winkel von 80-105 Grad und gleichzeitig im Kniegelenk von 110-120 Grad vorhanden ist. Das Gaspedal kann so gut bedient werden, ohne das Knie zu überstrecken oder die Fußgelenkmuskeln zu stark anzuspannen.
  • Optimale Sitzflächen- und Rückenlehnenneigung einstellen: Auch hier wird die individuelle Kombination beider Neigungen so lange variiert, bis sich ein Winkel im Oberkörper von 10-20 Grad nach hinten und in der Hüfte von 100-115 Grad ergibt. Nur so werden gleichzeitig die Oberschenkel und der Rücken optimal unterstützt, der Druck in der Lendenwirbelsäule verteilt und ein Hohlkreuz vermieden. Es reduziert zudem den Druck im Bauchraum und vermeidet eine zu starke Beugung der Halswirbelsäule.
  • Lenkkonsole einstellen: Zur Fahrzeugbedienung sollte ein Ellenbogenwinkel von 95-135 Grad vorhanden sein. Er gewährleistet einen ausreichenden Schulterkontakt mit der Rückenlehne und reduziert die Muskelanpassung im Arm- und Schulterbereich. Wenn vorhanden, wird die Nutzung von Armlehnenstützen empfohlen.

Diese Vorgehensweise wurde vom Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung entwickelt. Eine bildliche Veranschaulichung finden Sie auf Seite 30 im IFA Report 3/2012
 

Je weicher die Stoßdämpfung, desto höher ist die Schwingungsminderung. Dabei ist zu prüfen, ob der weich voreingestellte Fahrersitz durchschlägt, das heißt die Stöße nicht ausreichend absorbiert. Sollte das der Fall sein, ist die Härte der Stoßdämpfung stufenweise zu erhöhen. Auf diese Weise können optimal eingestellte Fahrersitze die vertikal eingeleiteten Schwingungen um bis zu 65 Prozent reduzieren.

Nutzen Sie kleine Bedienstillstände, um sich zu bewegen. 

Sie können 

  • die Schulter kreisen, hoch und runter sowie vor und zurück bewegen,
  • das Brustbein anheben und senken, 
  • das Becken vor und zurück bewegen, 
  • die linke und rechte Gesäßhälfte abwechselnd anheben, 
  • das Lenkrad abwechselnd „zusammendrücken“ und „auseinanderziehen“ und 
  • mit den Füßen abwechselnd in den Zehen- und Fersenstand gehen. 

Diese Minibewegungen führen zu einer geringeren Ermüdung der Muskulatur, fördern die Konzentrationsfähigkeit und reduzieren die Belastungen an Rücken und Nacken. 
 

Wie bei Ihrem PKW ermöglichen Spiegel und Kamerasysteme am Baufahrzeug ein Rückwärtsfahren, ohne sich zu verdrehen. Darüber hinaus können schwere Unfälle durch Anfahren und Überrollen von Personen, die von den Maschinenführerinnen und Maschinenführern nicht gesehen werden, vermieden werden. 

Eine Nachrüstung von Bestandsmaschinen wird durch die BG BAU gefördert: Rückfahrkameras bei Baumaschinen & Lkw