Tipps zum Heben und Tragen
Das Heben und Tragen schwerer Lasten erfordert die Verwendung geeigneter Hilfsmittel und körpergerechte Hebe- und Tragetechniken. Wichtig: den größten Entlastungseffekt haben immer die technischen Maßnahmen.
- Bildtitel: Elektrischer Treppensteiger
- Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
Verwenden Sie Hebehilfen
Dabei gilt die nachstehende Reihenfolge:
- Einsatz von motorbetriebenen Transportmitteln, zum Beispiel Stapler, Krane, Aufzüge, elektrische Treppensteiger usw.
- Benutzung von handbetriebenen Transporthilfsmitteln, zum Beispiel Sackkarren, Schubkarren, Transportwagen
- Verwendung von Tragehilfen, zum Beispiel Tragegurte, Tragegriffe, Vakuumgriffe, Plattengriffe, Säcke mit Trageschlaufe, Verschlussklemme mit Griff Vakuumgriffe, Plattengriffe, Säcke mit Trageschlaufe, Verschlussklemme mit Griff
Lastgewichte begrenzen
- Höchstgewichte festlegen, zum Beispiel in einer Betriebsvereinbarung
- Last nach Möglichkeit aufteilen
- Lasten zu zweit tragen
Informationen zur Beurteilung von manuell zu handhabenden Lastgewichten (PDF, 564 KB)
Kurze Transportwege
- Lagermöglichkeiten nah am Ort des Verbaus prüfen
Lagerung der Lasten hüfthoch
- Lasten kann man beispielsweise auf höhenverstellbaren Geräten lagern.
- Muss der Oberkörper stark nach vorn gebeugt werden (siehe Bild 1 unten), ist bei regelmäßig wiederkehrender Ausführung bereits nach 12 Säcken mit je 25 kg eine körperliche Überbeanspruchung möglich. Werden die Säcke hüfthoch gelagert (siehe Bild 2 unten), wird eine vergleichbare Belastungshöhe erst nach 42 Säcken erreicht. Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument Beurteilung von manuell zu handhabenden Lastgewichten (PDF, 564 KB)
- Bild 1: Fehlbelastung durch zu tief gelagerte Lasten und einen verdrehten Oberkörper
- Bildquelle: BG BAU
- Bild 2: Hüfthohes Lagern von Lasten erleichtert das Arbeiten
- Bildquelle: BG BAU
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Nah an die Last herantreten
- Je näher die Last am Körper ist, desto kürzer ist der Hebelarm und desto geringer ist die Belastung der Lendenwirbelsäule.
- Auf sicheren Stand achten, die Füße zeigen in Richtung Last.
Richtige Hocke
- Gehen Sie nur so tief in die Hocke, wie Sie bequem in der Luft sitzen würden (nicht mehr als 90 Grad, das mögen die Knie nicht).
- Vermeiden Sie es, sich aus der Hüfte zu beugen, da dies den Druck auf die Wirbelsäule erhöht.
- Heben Sie mit den Beinen: Nutzen Sie die Kraft Ihrer Beine, um den Gegenstand anzuheben. Drücken Sie sich mit den Oberschenkeln nach oben, während Sie den Rücken gerade halten.
- Bildtitel: Ergonomisches Anheben und Absetzen
- Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
Bewusst anheben und absetzen
- Vermeiden Sie hochreißen und fallenlassen, diese ruckartigen Bewegungen können zu Rückenverletzungen führen.
- Auch ein Verdrehen des Oberkörpers mag der Rücken nicht. Drehen Sie stattdessen Ihre Füße, um die Richtung zu ändern.
- Je näher der Gegenstand am Körper ist, desto weniger Belastung erfährt die Wirbelsäule.
- Kritisch: Last korrekt aufnehmen und dann verdreht wegwerfen (zum Beispiel Straßenbaken, Dachziegel).
Zu schwere und zu sperrige Lasten
- Vielleicht lohnt es sich, mal mit dem Lieferanten von zu schweren oder unhandlichen Lasten Kontakt aufzunehmen und ihm die nötigen Auflagen zu machen (andere Abpackung, zum Beispiel in weniger großen Säcken, Anlieferung in geeigneten Transportbehältern, Traggriffe anbringen usw.).
- Wenn dieser Weg nicht zum Erfolg führt, kann unter Umständen ein Konkurrenzprodukt berücksichtigt werden.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Bei Tätigkeiten mit körperlichen Belastungen prüft der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, ob eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge oder Angebotsvorsorge veranlasst werden muss.
Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Die Lastenhandhabungsverordnung schreibt vor, dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass manuelle Lastenhandhabungen, die die Gesundheit der Beschäftigten gefährden, vermieden werden.
Da dies nicht immer möglich ist, gilt das „Minimierungsgebot“, das heißt, die Belastung ist so gering wie möglich zu halten und eine Gesundheitsgefährdung so weit wie möglich zu vermeiden.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die möglichen Gefährdungen für ihre Sicherheit und Gesundheit beim Umgang mit Lasten unterrichten und sie über die richtige Handhabung aufklären.
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