Büro- und Bildschirmarbeitsplätze

Büroarbeit ruft oft Bewegungsarmut hervor, insbesondere werden Verspannungen im Nacken-Schulter-Bereich und in den Armen hervorgerufen. Weitere Störfaktoren in der Arbeitsumgebung durch fehlerhafte Beleuchtung, ungünstiges Raumklima, Lärm, aber auch mangelhafte Arbeitsorganisation, schlechtes Betriebsklima und ein unangemessener Führungsstil beeinflussen die Gesundheit des Beschäftigten.

Darstellung Person an einem Bildschirmarbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind)
  • Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH

Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

Angebotsvorsorge

Die vom Arbeitgeber anzubietende Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, so ist diese zu ermöglichen. Den Beschäftigten sind im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen, wenn Ergebnis der Angebotsvorsorge ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind.

Wunschvorsorge

Bei der Wunschvorsorge geht die Initiative vom Beschäftigten aus. Die Wunschvorsorge beinhaltet eine individuelle arbeitsmedizinische Aufklärung und Beratung bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten.