Berufskrankheiten

Berufskrankheiten sind Krankheiten, die sich ein Versicherter infolge seiner Arbeit zuzieht und die

  • entweder in der Liste der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) verzeichnet oder
  • die nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch den Beruf verursacht sind.

Als Berufskrankheiten kommen nur solche Erkrankungen in Frage, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind. Die so genannten Volkskrankheiten wie Muskel- und Skeletterkrankungen oder Herz-Kreislauf- Erkrankungen können deshalb in der Regel keine Berufskrankheiten sein.

Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Hierzu sind Unternehmer und Ärzte verpflichtet.

Beispiele für besondere Einwirkungen am Arbeitsplatz sind:

  • Arbeitsweisen (wie Arbeiten in extremer Rumpfbeugehaltung)
  • Arbeitsgeräte (wie Druckluftwerkzeuge)
  • Lärm
  • Stäube
  • Gefahrstoffe

Zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen in der Bauwirtschaft:

  • Asbestosen und asbesttaubbedingte Krebserkrankungen
  • Lärmschwerhörigkeit
  • schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen.

Berufskrankheiten-Liste

Der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit muss der BG BAU durch den Arbeitgeber oder den behandelnden Arzt gemeldet werden. Die entsprechenden Anzeigentexte finden Sie in unserem Downloadbereich.