Selbstverwaltung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger sie aktiv mitgestalten. Ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern steuern die Arbeit der BG BAU und begleiten sie konstruktiv und kritisch. Durch diese gelebte Demokratie wird eine praxisnahe und branchenorientierte Arbeit der Berufsgenossenschaft ermöglicht.

Die Selbstverwaltungsorgane der BG BAU

Die Selbstverwaltung der BG BAU besteht aus der Vertreterversammlung und dem Vorstand. Die Gremien sind paritätisch besetzt, das heißt, ihre ehrenamtlichen Mitglieder setzen sich je zur Hälfte aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und der Versicherten zusammen. Sie bestimmen die Geschicke des Unfallversicherungsträgers. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die Bereiche Prävention, Organisation, Finanzierung und Personal.

Die Vertreterversammlung der BG BAU

Die Vertreterversammlung besteht aus 60 Mitgliedern und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Sie ist das "Parlament" der Berufsgenossenschaft. Sie

  • erlässt und ändert die Satzung,
  • beschließt den Haushalt,
  • erlässt Unfallverhütungsvorschriften,
  • beschließt den Gefahrtarif mit Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge und
  • wählt den Vorstand.

Die aktuelle Vertreterversammlung der BG BAU hat sich am 5. Oktober 2023 konstituiert und tritt zweimal pro Jahr zusammen. Die Legislaturperiode dauert sechs Jahre. Der Vorsitz wechselt jährlich am 5. Oktober zwischen dem Versichertenvertreter und dem Arbeitgebervertreter.

Hier finden Sie die Liste der Mitglieder der Vertreterversammlung.

Der Vorstand der BG BAU

Der 24-köpfige Vorstand und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind die "Regierung" der Berufsgenossenschaft. Er

  • beschließt die Beitragsumlage,

  • beruft die Rentenausschüsse,

  • erlässt die Richtlinien für die Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte und

  • regelt die Dienstverhältnisse bestimmter Angestellter.

Der aktuelle Vorstand der BG BAU hat sich am 6. Oktober 2023 konstituiert und trifft sich in der Regel dreimal pro Jahr. Die Amtsperiode dauert sechs Jahre. Der Vorsitz wechselt jährlich am 6. Oktober zwischen dem Arbeitgebervertreter und dem Versichertenvertreter.

Hier finden Sie die Liste der Mitglieder des Vorstandes.
 

Videotitel: Erklärfilm: Die Selbstverwaltung der BG BAU

Videoquelle: BG BAU