Tipps zum Heben und Tragen

Die Lastenhandhabungsverordnung enthält die Forderung nach Unterweisung der Beschäftigten zur manuellen Handhabung von Lasten und der dabei auftretenden Gefahren.

Wesentliche Inhalte sind:

  • Benutzung von technischen Hilfsmitteln zum Transport von Lasten und bei der Verarbeitung der Materialien.
  • Vorausschauende Arbeitsplatzeinrichtung mit Festlegung möglichst kurzer Transportwege und Lagermöglichkeiten für Materialien, Maschinen und Geräte.
  • Unterweisung in Hebe- und Tragetechniken.

In Unterweisungen sollen Verhaltensweisen, die für den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Bedeutung sind, diskutiert und vermittelt werden. Das Datenblatt zeigt Ihnen sehr anschaulich die Grundregeln beim Heben und Tragen. Es informiert, wie man gesundheitsgerecht hebt und trägt.