Pflichtversicherung für Unternehmen

Die BG BAU ist für alle Unternehmen der Baubranche und baunaher Dienstleistungen zuständig. Alle Beschäftigten eines Unternehmens sind pflichtversichert und genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt: Nach Arbeits- und Wegeunfällen oder bei Berufskrankheiten kommt die BG BAU für Kosten, wie zum Beispiel Heilbehandlungen und finanzielle Entschädigungen von Verletzten auf.

Die gesetzliche Unfallversicherung

Wie bei anderen Zweigen der Sozialversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Ihre rechtliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (insbesondere dessen siebtes Buch: SGB VII). Die gesetzliche Unfallversicherung kann durch keine private Versicherung ersetzt werden.

Für die Zahlung der Beiträge kommen ausschließlich die Unternehmerinnen und Unternehmer auf. Im Gegenzug dafür übernimmt die BG BAU für sie die Haftung bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten der Beschäftigten. So werden auch Sie als Unternehmerin oder Unternehmer vor unabsehbaren Folgekosten und Schadensersatzforderungen, die ein hohes wirtschaftliches Risiko darstellen, geschützt.

Ihre Vorteile bei der gesetzlichen Unfallversicherung auf einen Blick:

  1. Haftungsablösung nach arbeitsbedingten Unfällen und Erkrankungen der Beschäftigten
  2. Enge Betreuung und umfassendes Heilverfahren für verunglückte oder an einer Berufskrankheit erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  3. Beratung und Unterstützung, um Unfälle und Erkrankungen in Ihrem Betrieb zu vermeiden

Existenzsicherung und beste Heilungschancen

Die Pflichtversicherung leistet somit einen wichtigen Beitrag für die Existenzsicherheit Ihres Unternehmens.

Zugleich kommen geschädigten Personen als Versicherte der BG BAU die besten Heilungschancen zugute. Denn die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung verfügen über weitreichende Möglichkeiten für Heilbehandlung, Rehabilitation sowie finanzielle Leistungen.

Sichere und gesunde Arbeit in Ihrem Unternehmen

Wer ein Unternehmen führt, ist verpflichtet, es beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger anzumelden – am besten schon vor Aufnahme der Tätigkeiten, spätestens aber binnen einer Woche nach der Eröffnung des Unternehmens. Für Unternehmen der Baubranche und baunahen Dienstleistungen ist die BG BAU zuständig.

Von Beginn an können Sie auf die BG BAU als Partnerin zählen. Ihre Fachleute kennen sich in der Branche aus und sind darauf spezialisiert, Unfälle und Berufskrankheiten vorzubeugen. Denn das gemeinsame Interesse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, der Beschäftigten und der gesetzlichen Unfallversicherung sind sichere und gesunde Arbeitsplätze. Unter Sicherheit und Gesundheit finden Sie dazu vielfältige Informationen.

Der besondere Schutz der BG BAU für Unternehmerinnen und Unternehmer

Wenn Sie selbst Unternehmerin oder Unternehmer sind, stehen Sie – im Gegensatz zu Ihren Beschäftigten – nicht kraft Gesetzes unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig bei der BG BAU gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten mit einer freiwilligen Versicherung abzusichern.