Freiwillige Versicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Im Ernstfall gut abgesichert: Die eigene Gesundheit spielt eine wichtige Rolle bei der Lebensgestaltung. Doch was ist, wenn man durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ausfällt? Wie sieht es dann mit Ihrer persönlichen Absicherung aus?

Wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer oder mitarbeitende Ehe- bzw. Lebenspartnerin oder mitarbeitender Ehe- bzw. Lebenspartner oder unternehmerähnliche Person sind, erhalten Sie ohne freiwillige Versicherung keine Leistungen von uns.

Was leisten wir bei der freiwilligen Versicherung?

Bei Eintritt eines Versicherungsfalls gewähren wir Ihnen gesetzlich festgelegte Leistungen. Zu diesen gehören Leistungen zur medizinischen Versorgung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft sowie Leistungen zur finanziellen Versorgung.

Versicherungsfälle sind, wie bei den gesetzlich versicherten Beschäftigten:

Arbeitsunfälle,
Wegeunfälle und
Berufskrankheiten.

Die BG BAU unterstützt auch Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Beschäftigte bei Investitionen in den Arbeitsschutz mit einer Fördersumme von bis zu 250 Euro je Kalenderjahr, wenn sie eine freiwillige Versicherung bei der BG BAU abgeschlossen haben. Zu unseren Arbeitsschutzprämien

Nach Eintritt eines Versicherungsfalls ist es unsere Aufgabe, durch Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln den verursachten Gesundheitsschaden zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Ziel ist es, Sie so schnell wie möglich wieder gesund und leistungsfähig zu machen.

Diese Leistungen sind unabhängig von der Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme und stehen somit allen Versicherten zu.

Weitere Informationen finden Sie unter Heilbehandlung und Rehabilitation.
 

Um Ihnen eine schnelle Rückkehr an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zu ermöglichen, übernehmen wir die Kosten für Maßnahmen zur Wiedereingliederung. Dazu kann auch gehören, dass wir zum Beispiel den individuellen Umbau Ihres Arbeitsplatzes realisieren oder erforderliche Hilfsmittel bereitstellen.

Kann der alte Beruf trotz aller Anstrengungen wegen der Folgen des Versicherungsfalles nicht mehr ausgeübt werden, wird die Wiedereingliederung ins Berufsleben durch die BG BAU gefördert. Dies wird durch die Finanzierung von zum Beispiel Fort- und Weiterbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen erreicht.
 

Im Fall der Fälle sind Sie finanziell abgesichert durch Zahlung von beispielsweise

Verletztengeld,
Rente an Versicherte,
Leistungen an Hinterbliebene.
 

Die Versicherungssumme kann zwischen der Mindestversicherungssumme (2024 = 33.500 EUR) und der Höchstversicherungssumme (2024 = 84.840 EUR) frei gewählt werden. Sie sollte Ihrem tatsächlichen Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit entsprechen.

Je höher die Versicherungssumme liegt, desto höher sind die Geldleistungen im Falle eines Versicherungsfalles. Mit der Versicherungssumme werden Sie einem Arbeitnehmer mit einem entsprechenden Bruttojahresarbeitsentgelt gleichgestellt.

Die Leistungen für die Rehabilitation sind unabhängig von der Versicherungssumme.
 

Die Versicherung beginnt mit dem Tag nach Eingang des vollständigen Antrages bei der BG BAU oder ab einem späteren von Ihnen bestimmten Zeitpunkt.
 

Die freiwillige Versicherung endet mit dem Ablauf des Monats, in dem ein schriftlicher Antrag auf Kündigung (PDF, 161 KB) bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist.

Sie erlischt, wenn der auf Sie entfallende Beitrag oder Beitragsvorschuss binnen zweier Monate nach Fälligkeit nicht gezahlt worden ist. Eine Neuanmeldung bleibt so lange unwirksam, bis der rückständige Beitrag oder Beitragsvorschuss entrichtet worden ist.
 

Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der gewählten Versicherungssumme. Die Beiträge enthalten auch einen Anteil zur Lastenverteilung nach Neurenten. Die Beiträge bzw. Beitragsvorschüsse für die freiwillige Versicherung werden in einem Betrag zum 15. Mai eines jeden Jahres bzw. zum 15. des Monats nach Beginn der Versicherung fällig. Bei überdurchschnittlichen Unfallaufwendungen kann zusätzlich ein Beitragszuschlag erhoben werden.

Eine Übersicht der Beiträge und Leistungen finden Sie in unserem Flyer "Freiwillige Versicherung".

Versicherte, die aufgrund von Arbeitsunfällen überdurchschnittlich hohe Aufwendungen verursachen, zahlen bei der BG BAU einen Beitragszuschlag.

Für den Beitragszuschlag werden ausschließlich anzuzeigende Arbeitsunfälle berücksichtigt.

Nicht beachtet werden:

  • Wegeunfälle,
  • Versicherungsfälle auf Betriebswegen außerhalb Ihrer Betriebsstätte,
  • Berufskrankheiten,
  • Unfälle durch höhere Gewalt und
  • Unfälle, verursacht von Personen, die nicht zu Ihrem Unternehmen gehören.
     

Der Beitragszuschlag beträgt höchstens 30 Prozent des individuellen Beitrags (Höchstzuschlag).

Für die Berechnung werden die im Umlagejahr gezahlten Sach- und Geldleistungen für Versicherungsfälle, die erstmalig im Umlagejahr und im davor liegenden Jahr gemeldet wurden, herangezogen.

Überschreitet die Eigenbelastung Ihrer freiwilligen Versicherung die Durchschnittbelastung aller Beitragspflichtigen, wird der Zuschlag wie folgt berechnet:

Zuschlag
= Eigenbelastungsziffer - Durchschnittsbelastungsziffer / Eigenbelastungshöchstwert - Durchschnittsbelastungsziffer × Umlagebeitrag × 0,3 

Sofern die Eigenbelastungsziffer den Eigenbelastungshöchstwert übersteigt, wird der Beitragszuschlag auf den Höchstzuschlag begrenzt.

Die Erläuterungen zu den einzelnen Begriffen sowie die Möglichkeit zur Reduzierung des Höchstzuschlags können Sie im Merkblatt zum Beitrags-/Vorschussbescheid zur freiwilligen Versicherung (PDF, 101 KB) nachlesen.

Der Beitrag zur freiwilligen Versicherung ist steuerlich absetzbar als

  • Betriebsausgaben für           
    • Unternehmerinnen und Unternehmer
    • Ehegattinnen und Ehegatten
    • eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner
  • Werbungskosten für unternehmerähnliche Personen
     

Für die freiwillige Versicherung benötigen wir einen schriftlichen Antrag. Darin benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:

  • die Mitgliedsnummer Ihres Unternehmens bei unserer Berufsgenossenschaft
  • Ihre persönlichen Daten
  • die gewünschte Versicherungssumme
     

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Sie möchten eine freiwillige Versicherung abschließen – kein Problem!

Den Antrag oder Änderung der freiwilligen Versicherung (PDF, 72 KB) können Sie hier herunterladen.

Zum Schluss den Antrag noch persönlich unterschreiben und an

BG BAU
Hildegardstr. 29/30
10715 Berlin

senden.