Solaranlagen

Sowohl bei der Montage als auch bei der Instandhaltung von Photovoltaikanlagen und Solarthermieanlagen auf Dachflächen können Gefahren durch Absturz und Durchsturz bestehen. Und es besteht das Risiko eines elektrischen Schlags bzw. eines Lichtbogens.

Auf dem Dach eines eingerüsteten  Einfamilienhauses wurde eine Photovoltaikanlage angebracht.
  • Bildquelle: U. J. Alexander - stock.adobe.com

Montage: Absturzgefahr und Strom

Bei der Montage von Solaranlagen auf Dächern müssen geeignete sichere Zugänge zum Dach, Absturzsicherungen an der Traufe und am Ortgang und Maßnahmen gegen Durchsturz bei Lichtkuppeln, Dachfenstern usw. sowie Möglichkeiten für den sicheren Materialtransport vorhanden sein. Ein Gerüst mit Treppe und Materialaufzug ist beispielsweise ein dafür geeignetes Arbeitsmittel.

Leitern sind nicht geeignet als Zugang zum Dach, für die Montage von Dachschutzwänden und von Absturzsicherungssystemen!

Lichtkuppeln und Lichtplatten usw. sind als Öffnungen im Dach mit lebensbedrohlicher Absturzgefahr anzusehen!

Zu beachten ist auch, dass Photovoltaikmodule mit dem Vorhandensein von Licht unmittelbar Strom erzeugen. Darum bestehen elektrische Gefährdungen, mit denen grundsätzlich nur Elektrofachkräfte umgehen dürfen. Ähnlich wie beim Absturz drohen auch hier tödliche Gefahren.

Wartung: Absturzgefahr und Strom

Neben regelmäßigen Kontrollen können auch Ereignisse wie Marderverbiss, Verunreinigungen durch Vogelkot oder Wetterschäden eine Begehung auf den Dachflächen erfordern. Daher müssen auch für die Instandhaltung (Wartung, Reinigung, Reparatur) sichere Zugänge und Absturz- und Durchsturzsicherungen vorhanden sein. Das ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen und in der Regel wirtschaftlich sinnvoll. Ohne bestehende sichere Zugänge müssen diese sonst bei jeder Wartung neu geschaffen werden (z.B. Treppenturm).

Die elektrotechnische Wartung und Reparatur von Photovoltaikanlagen beginnt am Wechselrichter bzw. der Steuerung, der möglichst leicht und sicher zugänglich sein sollte. Bestehende, in Betrieb befindliche Photovoltaikanlagen und gegebenenfalls beschädigte Photovoltaikanlagen sind durch eine Elektrofachkraft freizuschalten! Dabei muss auch die Stromfreiheit mit Stromzange festgestellt werden, wenn im Bereich der Gleichspannung gearbeitet werden muss, z.B. wenn Steckverbinder geöffnet werden müssen.

Was ist mit Reinigungsarbeiten oder Arbeiten in der Nähe von Photovoltaikanlagen, wie Schornsteinfegearbeiten, Gerüstbauarbeiten oder Dacharbeiten?

Wenn die Arbeiten die Anlage nicht beeinträchtigen, wird empfohlen, unmittelbar vor Beginn der Arbeiten die aktuelle Fehlerfreiheit am Wechselrichter bzw. der Steuerung vom Auftraggeber bestätigen zu lassen. Damit wird vermieden, dass es zu elektrischen Gefährdungen aus nicht offensichtlich erkennbaren Isolationsfehlern kommt.

Kann die Anlage jedoch beeinträchtigt werden oder kommt es bei den Arbeiten zu Beschädigungen, dürfen die Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt werden, bevor eine Elektrofachkraft eine Freigabe erteilt hat.

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