Unterstützungsangebote zur Durchführung von Unterweisungen
Vorgeschrieben nach § 12 Arbeitsschutzgesetz
Unterweisungen sind eine wichtige Grundlage für sicheres und gesundes Arbeiten. Durch sie erfahren die Beschäftigten zum Beispiel, wie Maschinen richtig bedient werden, wo es Gefährdungen am Einsatzort gibt und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. So lassen sich Unfälle vermeiden und Gesundheitsrisiken verringern. Die Notwendigkeit und die Themen von Unterweisungen ergeben sich aus der tätigkeits- und arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Unterweisungen sind gesetzlich nach § 12 Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Sie müssen von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber durchgeführt werden.
Folgende Punkte sind dabei zu beachten:
- Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Bei Personen unter 18 Jahren ist dies mindestens einmal halbjährlich erforderlich. Sie müssen während der Arbeitszeit durchgeführt werden.
- Unterweisungen sind bei folgenden Anlässen notwendig: Aufnahme einer neuen Tätigkeit, Veränderung der Gefährdungssituation im Arbeitsbereich, Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien, Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, akute oder dauerhafte Gesundheitseinschränkungen von Beschäftigten.
- Die Durchführung von Unterweisungen und die Teilnahme daran muss dokumentiert werden (Dokumentationshilfe).
- Unterweisungen sind in verständlicher Weise zu vermitteln.
Weitere Informationen zum Thema Unterweisungen finden Sie unter anderem in der DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention.
Zum Einstieg
Materialien zur Durchführung von Unterweisungen
Unterweisungen aktiv gestalten
Sie sind sich unsicher, ob Ihre Unterweisungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ankommen? Sie wollen den Lerneffekt bei Unterweisungen erhöhen?
Gestalten Sie die Unterweisungen abwechslungsreich. Beteiligen Sie die Belegschaft aktiv an den Unterweisungen und nutzen Sie das gemeinsame Wissen des Teams:
- Fragen Sie Ihre Mitarbeitenden, an welche Sicherheitsmaßnahmen bei bestimmten Arbeiten gedacht werden muss.
- Lassen Sie die Mitarbeitenden konkrete Sicherheitsmaßnahmen zeigen, zum Beispiel wie sie die Persönliche Schutzausrüstung richtig anlegen.
- Diskutieren Sie mit Ihren Mitarbeitenden, welche Arbeitsmittel ausgewählt werden und wie die Arbeitsabläufe aussehen sollen, und legen Sie sich gemeinsam auf ein Ergebnis fest.
Werden die Beschäftigten aktiv beteiligt, können sie sich die Inhalte leichter merken. Durch das Lösen der Aufgabe im Team lässt sich das Wissen der ganzen Gruppe nutzen. Arbeitsschutz funktioniert gemeinsam am besten.