1x1 im Arbeitsschutz: Geböschte Baugruben und Gräben
Video/Unterweisungshilfe
Stand: 10/2026
Herausgeber: BG BAU
Informationen
Serie: Das kleine 1x1 des Arbeitsschutzes
- kurze Lernmodule (Laufzeiten ca. 5 -12 Min.)
- grundlegende Kenntnisse zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- ergänzt und bereichert die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Unterweisung
Hier geht es zum gesamten Lernmodul „Geböschte Baugruben und Gräben" mit Video, Quiz und weiterführenden Informationen.
Textalternative zum Video
Die Präsentation trägt den Titel „Geböschte Baugruben und Gräben“ und gehört zur Reihe „1x1 im Arbeitsschutz“ der BG BAU. Zu sehen ist eine Baustellenszene mit einem Bagger, der einen Lastkraftwagen mit Erdmaterial belädt. Darüber stehen der Titel „Geböschte Baugruben und Gräben“, der Untertitel „Standsicherheit erkennen. Risiken vermeiden. Sicher arbeiten.“ Die Folie dient als Einführung in das Thema Drohneneinsatz.
Die Sprecherin sagt: Willkommen zum Einmaleins zum Thema: geböschten Baugruben und Gräben. Das Ziel ist ganz einfach: Wir erkennen gefährliche Situationen früh, sprechen sie an und sorgen dafür, dass niemand unnötig in Gefahr gerät.“
Folie 2 wird eingeblendet. Links unten ist ein stilisierter Lastkraftwagen als Illustration zu sehen. Die Folie stellt drei nummerierte Lernziele dar: Erstens Gefahren erkennen und die Bedeutung der Standsicherheit verstehen. Zweitens Böschungswinkel entsprechend der Bodenart nach DIN 4124 beurteilen. Drittens die sichere Ausführung vor Ort prüfen und bei Abweichungen Handlungsbedarf erkennen.
Die Sprecherin sagt: „Nach diesem kurzen Beitrag weißt Du warum die Standsicherheit von Baugruben und Gräben so entscheidend ist und welche Schutzmaßnahmen es gibt. Du kennst die zulässigen Böschungswinkel in Abhängigkeit von der Bodenart und kannst wichtige Randbedingungen vor Ort erkennen und beurteilen. So siehst Du schnell, wann eine Baugrube sicher ausgeführt ist – und wann Handlungsbedarf besteht.“
Folie 3 wird eingeblendet. Drei Fotos zeigen einen tiefen, schmalen Baugraben in Erdreich, dessen Böschungs- beziehungsweise Grabenwände teilweise abgebrochen oder abgerutscht sind. Auf einem Foto steht eine Leiter im Graben. Die Fotos verdeutlichen die Gefahr eines plötzlich versagenden Grabenrandes. Unter den Fotos steht: „Nicht abwarten: Gefährdungen erkennen und handeln!“
Die Sprecherin sagt: „Die Bilder zeigen eindrucksvoll: Ein Graben kann plötzlich versagen. Stelle Dir vor, dort steht gerade eine Person und verlegt Rohre oder eine Person stürzt mit dem Versagen des Baugrubenrandes in den Graben. Genau deshalb ist Standsicherheit keine Formalität, sondern schützt Dich und Deine Kollegen und Kolleginnen.“
Folie 4 wird eingeblendet. Zwei schematische Querschnitte vergleichen Sicherungsmaßnahmen: Beim Abböschen sind die Grabenwände nach außen geneigt, sodass ein breiterer Graben mit geneigten Erdseiten entsteht. Beim Verbauen werden nahezu senkrechte Grabenwände durch eine eingebrachte Konstruktion abgestützt. Neben beiden Darstellungen steht jeweils ein Warnsymbol. Die Folie bezeichnet die Maßnahmen als „Abböschen“ und „Verbauen“.
Die Sprecherin sagt: „Grundsätzlich gibt es zwei sichere Wege für Baugruben oder Gräben: abböschen oder verbauen. Die Standsicherheit muss für jeden Bauzustand rechnerisch nachgewiesen sein. (Identischer Wortlaut DIN 4121 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 38 Bauarbeiten).
Im Folgenden geht es nur noch um die Maßnahme: Abböschen.“
Folie 5 wird eingeblendet. Rechts ist die Titelseite der Norm DIN 4124 „Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ abgebildet. Links werden Regeln zur Ausführung, Bemessungsregeln für einfache Fälle und die Aussage aufgeführt, dass die Böschungswinkel ohne rechnerischen Nachweis nicht überschritten werden dürfen. Die Norm wird als zentrales Regelwerk für die Praxis bezeichnet.
Die Sprecherin sagt: „Die DIN 4124 Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau und Arbeitsraumbreiten ist hier unser zentrales Regelwerk. Sie beschreibt, wie Baugruben und Gräben sicher auszuführen sind. Für einfache Fälle nennt sie Regeln, mit denen ein eigener, rechnerischer Nachweis entfallen kann – aber nur, wenn wirklich alle Voraussetzungen eingehalten sind.“
Folie 6 wird eingeblendet. Drei schematische Geländequerschnitte vergleichen unterschiedlich steile Böschungen. An jeder Böschung steht eine mit Schutzhelm bekleidete Person als Größenvergleich. Die Winkel an den Böschungsfüßen sind mit 45 Grad, 60 Grad und 80 Grad beschriftet. Die erste Böschung steigt flacher an, die letzte ist besonders steil und felsig dargestellt. Ein Hinweis lautet: „Die Bodenart bestimmt den zulässigen Böschungswinkel – vor dem Aushub klären!“
Die Sprecherin sagt: „Die Bodenart entscheidet über den maximalen Böschungswinkel. Deshalb müssen die Randbedingungen wie zum Beispiel Erschütterungen oder Auflasten der Baustelle und die Bodenart vor Ort und vor Beginn der Aushubarbeiten festgestellt werden. Wenn der Winkel überschritten wird oder der Boden nicht eindeutig ist, brauchen wir einen rechnerischen Nachweis oder eine andere Sicherungsmaßnahme.“
Folie 7 wird eingeblendet. Die Folie zeigt dieselben drei Querschnitte mit den maximalen Böschungswinkeln und ordnet sie den Bodenarten zu: 45 Grad in nichtbindigen oder weichen bindigen Böden, beispielsweise Mutterboden, Sand und Kies; 60 Grad in mindestens steifen bindigen Böden, beispielsweise Lehm, Mergel oder fester Ton; 80 Grad in Fels ohne Verwitterung, Klüftung und in die Baugrube laufende Schichtung. Die Werte sind als maximale Winkel gekennzeichnet.
Die Sprecherin sagt: „Die DIN 4124 gibt klare Maximalwerte vor: 45 Grad bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden, 60 Grad bei mindestens steifen bindigen Böden und bis zu 80 Grad bei Fels. Wichtig ist: Das sind Maximalwerte. Deshalb muss die Bodenart vor Beginn der Arbeiten sicher beurteilt werden. Denn der richtige Böschungswinkel ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Baugruben und Gräben standsicher bleiben!“
Folie 8 wird eingeblendet. Ein schematischer Querschnitt zeigt eine Baugrube mit zwei geneigten Erdseiten und einer ebenen Sohle. Ein senkrechter Doppelpfeil reicht vom oberen Geländeniveau bis zur Sohle; daneben steht „höchstens 5,00 Meter“. Darunter lautet der Hinweis: „Tiefe prüfen, bevor gearbeitet wird!“
Die Sprecherin sagt: „Eine gut sichtbare Randbedingung ist die Tiefe. Für den vereinfachten Nachweis gilt: geböschte Baugruben und Gräben dürfen höchstens 5 Meter tief sein. Achtung: Erschütterungen, Auflasten, Wasserzufluss sind zu berücksichtigen.“
Folie 9 wird eingeblendet. Links stehen zwei Fahrzeuggruppen mit Symbolen für Straßenfahrzeuge und Baumaschinen. Für Baugeräte bis 12 Tonnen und Straßenfahrzeuge mit eingehaltenen zulässigen Achslasten wird ein Abstand von mindestens einem Meter angegeben. Für Baugeräte über 12 bis 40 Tonnen und Straßenfahrzeuge mit überschrittenen zulässigen Achslasten werden mindestens zwei Meter angegeben. Rechts zeigt ein Querschnitt einen Bagger an einer Baugrubenkante; ein roter Pfeil weist auf den Abstand zwischen Fahrzeug und Grubenkante. Der Abstand ist mit dem Buchstaben a markiert.
Die Sprecherin sagt: „Fahrzeuge und Baugeräte gehören nicht direkt an die Böschungskante. Die Auflast kann die Böschung destabilisieren. Darum gelten mindestens ein Meter Abstand bei leichteren Geräten und Straßenfahrzeugen mit zulässigen Achslasten – und mindestens zwei Meter bei schwereren Geräten oder überschrittenen Achslasten. Achtung: Im Vorfeld ist die Reichweite des Baggerarmes zu ermitteln, um den Notwendigen Abstand zur Baugrubenkante einzuhalten.“
Folie 10 wird eingeblendet. Ein Querschnitt zeigt die Baugrube und rechts daneben leicht ansteigendes Gelände. Ein roter Pfeil hebt diese Steigung hervor; daneben steht „Geländeneigung höchstens 1 zu 10“. Der Hinweis am Folienende besagt, dass bei steilerem Gelände ein Nachweis zu prüfen oder die Sicherung anzupassen und der Böschungswinkel zu hinterfragen ist.
Eine Sprecherin sagt: „Nicht nur die Böschung selbst zählt. Auch das Gelände an der Kante beeinflusst die Standsicherheit. Für den vereinfachten Fall darf die Geländeneigung höchstens 1 zu 10 betragen.“
Folie 11 wird eingeblendet. Ein Grubenquerschnitt zeigt auf beiden Seiten der oberen Böschungskanten einen freien Bereich von mindestens 0,60 Metern. Rechts außerhalb dieses Schutzstreifens liegt ein schematisch dreieckiger Erdhaufen. Ein Pfeil kennzeichnet die Neigung der Erdaufschüttung mit höchstens 1 zu 2. Die Folie fordert dazu auf, Aushub so weit wie möglich von der Böschung zu entfernen.
Die Sprecherin sagt: „Aushubmaterial erzeugt Gewicht, also Auflast. Je näher es an der Böschung liegt, desto stärker wirkt es auf die Standsicherheit. Deshalb Aushub möglichst weit entfernt lagern; im vereinfachten Fall mit freiem Schutzstreifen und einer Neigung der Erdaufschüttung von höchstens 1 zu 2. Achtung: Aushubhöhe plus Baugrubentief kleiner gleich 5 Meter. 60 Zentimeter ist Verkehrsweg bzw. Fläche für das Abrollen von Material und NICHT maximaler Abstand der Erdbaumaschinen!“
Folie 12 wird eingeblendet. Ein Grubenquerschnitt zeigt an beiden oberen Böschungskanten jeweils einen markierten, mindestens 0,60 Meter breiten Schutzstreifen. Daneben steht: Im Schutzstreifen keine Materialien, keine Werkzeuge und keine unnötigen Auflasten. Der hervorgehobene Satz lautet: „Der Schutzstreifen ist ein Sicherheitsabstand – kein Lagerplatz!“
Die Sprecherin sagt: „Eine weitere beispielhafte Randbedingung im Zusammenhang mit dem vereinfachten Nachweis der Standsicherheit ist das Anlegen von mindestens 60 Zentimeter breiten Schutzstreifen an den Böschungskanten der Baugruben und Gräben. Sie verhindern zusätzliche Lasten direkt an der Kante und reduzieren die Gefahr, dass Material oder Werkzeuge in die Baugrube rutschen. Kurz gesagt: frei halten. Und Maschinen nach wie vor 1 und 2 Meter Abstand.“
Folie 13 wird eingeblendet. Eine schematische Zeichnung zeigt einen flachen Graben mit senkrechten Wänden und einem senkrechten Messpfeil, der die Grabentiefe mit höchstens 1,25 Metern angibt. Der Boden wird als „ungestörter Boden“ bezeichnet. Seitlich sind zusätzliche Geländeneigungen eingezeichnet: bei steifem bindigem Boden höchstens 1 zu 2, bei nichtbindigem Boden höchstens 1 zu 10. Die Folie betont, dass senkrechte Wände nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind.
Die Sprecherin sagt: „Es gibt Sonderfälle, zum Beispiel den senkrechten Graben. Dieser darf maximal 1,25 Meter tief sein. Das ist aber kein Freibrief: Die Voraussetzungen müssen passen, insbesondere gestörter Boden, Wasserzufluss und Erschütterungen (passierender Schwerverkehr). Wenn Du unsicher bist, nicht improvisieren – die DIN 4124 die Punkte 4.2.7 und 4.2.8 geben Hinweise und der Aufsichtführende ist einzubeziehen.“
Folie 14 wird eingeblendet. Eine nummerierte Checkliste nennt sechs Prüfpunkte vor dem Betreten: passender Böschungswinkel, Tiefe höchstens fünf Meter, ausreichende Abstände von Fahrzeugen und Geräten, freier Schutzstreifen, richtige Lagerung des Aushubs sowie Erschütterungen durch vorbeifahrenden Verkehr. Rechts steht eine stilisierte Figur mit Helm und Warnweste, die ein rotes Stoppschild hält. Die Folie fordert: Bei Mängeln Arbeiten stoppen und Aufsichtführende ansprechen.
Die Sprecherin sagt: „Nimm vor dem Betreten einen kurzen Sicherheitscheck vor: Stimmen Winkel, Tiefe, Abstände, Schutzstreifen und Lagerung und Erschütterungen zu passierendem Verkehr? Wenn nicht, ist das ein Stopp-Signal. Stoppe die Arbeiten und kläre die Situation, bevor jemand in oder an der Baugrube arbeitet.“
Folie 15 wird eingeblendet. Die Schlussfolie zeigt einen lächelnden Bauarbeiter mit Schutzhelm und Schutzbrille, der den Daumen hebt. Darüber steht „Pass auf Dich auf!“. Daneben sind das Logo der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und die Internetadresse www.bgbau.de eingeblendet.
Die Sprecherin sagt: Standsicherheit ist Teamarbeit. Schau hin, sprich die Gefahren an und betrete keine Baugrube oder keinen Graben, wenn augenscheinlich Mängel vorliegen. Sicheres Arbeiten beginnt mit einem klaren Stopp, wenn etwas nicht stimmt. Pass auf Dich auf. Deine Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.“

