1x1 im Arbeitsschutz: Erdbaumaschinen
Video/Unterweisungshilfe
Stand: 08/2024
Herausgeber: BG BAU
Informationen
Serie: Das kleine 1x1 des Arbeitsschutzes
- kurze Lernmodule (Laufzeiten ca. 5 -12 Min.)
- grundlegende Kenntnisse zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- ergänzt und bereichert die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Unterweisung
Textalternative zum Video
Auf der Titelfolie ist der Titel „Erdbaumaschinen – Anfahren oder Überfahren vermeiden und der Untertitel „Das kleine 1x1 im Arbeitsschutz“ zu sehen. Daneben ist ein Bild mit einem Bauarbeiter als Cartoon, der zwischen zwei Einsern steht. Zwischen den Zahlen ist auf einem Schild rotes Dreieck ein x für Mal zu erkennen.
Die Sprecherin sagt: „Eine der am häufigsten eingesetzten Maschinen im Baubereich sind Erdbaumaschinen. Diese ab 15 Tonnen schweren Geräte sind unabdingbar zur Arbeit an Straßen, im Gelände oder beim Tiefbau. Hier wollen wir Ihnen zeigen, wie die bestehenden Risiken beim Einsatz von Erdbaumaschinen - speziell dem Anfahren oder Überfahren - minimiert oder gänzlich vermieden werden können.“
Die Überschrift Folie 2 lautet „Ursachen tödlicher Unfälle beim Einsatz von Erdbaumaschinen“.
Zwei Aufzählungspunkte werden abgebildet:
1. Person im Gefahrenbereich und/oder
2. Maschinenführende sehen die Person nicht.
Im Bild befindet sich eine Person mit Warnkleidung im Gefahrenbereich der Erdbaumaschine.
Die Sprecherin sagt: „In den vergangenen fünf Jahren sind über 20 Personen im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Erdbaumaschine tödlich verunglückt. Über 2.000 Unfälle wurden im gleichen Zeitraum registriert. Eine der wesentlichen Ursachen dieser tragischen Unfälle war, dass sich die Verunglückten im Gefahrenbereich der Maschine aufhielten und hierbei von den Maschinenführenden nicht wahrgenommen oder gesehen wurden.“
Die Überschrift der Folie 3 lautet: „Wie kann ich das verhindern?“
Ein Aufzählungspunkt wird abgebildet:
- nicht im Fahr- und Schwenkbereich (Gefahrenbereich) aufhalten.
Auf dem Bild wird der Fahr- und Schwenkbereich (Gefahrenbereich) eines Hydraulikbaggers dargestellt.
Die Sprecherin sagt: „Eine der lebenswichtigen Regeln auf Baustellen lautet, sich als Person stets außerhalb des Gefahrenbereiches einer Erdbaumaschine aufzuhalten. Der Gefahrenbereich schließt hierbei den Fahr- und den Schwenkbereich der Erdbaumaschine mit ein.“
Die Überschrift der Folie 4 lautet: „Der Gefahrenbereich“
Drei Aufzählungspunkte werden abgebildet:
- Immer im Sichtbereich der Maschinenführenden aufhalten.
- Außerhalb des Fahrweges gehen.
- Warnkleidung tragen.
Im Bild sieht man ein 3D-Modell eines Baggers, der ein Rohr anhebt. Ein Bauarbeiter steht davor und trägt Warnkleidung.
Die Sprecherin sagt: „Es lässt sich aber aus arbeitstechnischen Gründen nicht immer vermeiden, dass sich Personen innerhalb des Gefahrenbereiches aufhalten. Hier gilt die Faustregel: Den Gefahrenbereich erst dann betreten, wenn Sichtkontakt zu den Maschinenführenden aufgenommen wurde und dieser bestehen bleibt, bis der Gefahrenbereich wieder verlassen wird.
Beim Führen von Lasten ist darauf zu achten, dass sich Personen stets außerhalb des Fahrweges der Erdbaumaschine bewegen. Anderenfalls ist die Gefahr groß, bei einem unbeabsichtigten Sturz im wahrsten Sinne des Wortes unter die Räder zu kommen. Wichtig ist zudem, dass Warnkleidung getragen wird.“
Die Überschrift der Folie 5 lautet: „Verhindern von Anfahren oder Überfahren“
Ein Aufzählungspunkt wird abgebildet:
- Ausreichendes Sichtfeld in alle Blickrichtungen
Links im Bild ist eine Vektor-Grafik eines schwarz-weißen Kompasses zu sehen, die symbolisch für die verschiedenen Blickrichtungen steht. Rechts ist eine Grafik eines Baggers aus der Vogelperspektive dargestellt, die das Sichtfeld des Maschinenführenden zeigt.
Die Sprecherin sagt: „Und die Maschinenführenden? Was müssen sie beachten, um einen tödlichen Unfall zu vermeiden? Nun – wie bei allen Fahrzeugen gilt auch bei Erdbaumaschinen die Grundregel, dass Maschinenführende in alle Richtungen – nach vorne, nach hinten und zu beiden Seiten – eine gute Sicht haben müssen. Im Arbeitsschutz spricht man von einem 'ausreichenden Sichtfeld in alle Blickrichtungen'.“
Die Überschrift der Folie 6 lautet: „Anforderung an ein ausreichendes Sichtfeld“
Zwei Aufzählungspunkte werden abgebildet:
- Maschinenführende können eine im Abstand von 1 m vor, hinter oder neben der Maschine leicht gebückte oder knieende Person sehen.
- Beispiel Radlader.
Rechts oben im Bild ist ein Bagger von oben zu sehen, wobei die Umrisslinien der Maschine hervorgehoben sind. Rechts unten zeigt eine Grafik des Baggers mit einer deutlichen Hervorhebung der Augenposition des Fahrers.
Die Sprecherin sagt: „Es stellt sich nun die Frage, wann ein Sichtfeld ausreichend ist. Bei den Anforderungen an ein ausreichendes Sichtfeld fließen auch typische Körperhaltungen beim Arbeiten mit ein. Das heißt, Maschinenführende müssen in der Lage sein, eine Person zu erkennen, die leicht gebückt oder knieend Arbeiten ausführt. Ausreichend bedeutet hierbei, dass Maschinenführende die arbeitenden Personen im Abstand von 1 m von der Maschine sehen können – egal ob sich die Personen vorne, hinten oder seitlich von der Erdbaumaschine aufhalten. Sie erinnern sich? In alle Blickrichtungen muss dieses ausreichende Sichtfeld gegeben sein. Und falls nicht? Sie wissen, was daraus resultieren kann.“
Die Überschrift der Folie 7 lautet: „Achtung: Konstruktiv bedingte Sichtfeldeinschränkung!“
Ein Aufzählungspunkte wird abgebildet:
- Sichteinschränkungen der Maschinenführenden am Beispiel eines Baggers
Im Bild ist eine Grafik eines Baggers von oben zu sehen. Die Bereiche mit Sichteinschränkungen sind in Rot markiert, während die Bereiche mit guter Sicht in Grün hervorgehoben sind.
Die Sprecherin sagt: „Aber wie sieht es in der Praxis mit dem ausreichenden Sichtfeld aus? Wir stellen fest, dass das Sichtfeld bei vielen Erdbaumaschinen konstruktiv bedingt eingeschränkt ist. Das heißt, dass zum Beispiel durch die Form oder die Arbeitsbewegungen der Erdbaumaschine das Sichtfeld der Maschinenführenden beeinträchtigt wird. Am Beispiel eines Baggers wird dies schnell nachvollziehbar. Der Ausleger bzw. seine Arbeitsbewegungen schränken das Sichtfeld der Maschinenführenden zur rechten Seite massiv ein. Die Höhe des hinteren Motorblocks führt ebenfalls zu sicherheitsrelevanten Sichteinschränkungen. Welche Möglichkeiten gibt es, diese konstruktiv bedingten Sichteinschränkungen zu beheben – und zwar so, dass ein ausreichendes Sichtfeld gegeben ist?“
Die Überschrift der Folie 8 lautet: „Erfüllung der Anforderungen an ein ausreichendes Sichtfeld“
Zwei Aufzählungspunkte werden abgebildet:
- Sichtfeldüberprüfung vor der ersten Verwendung auf der Baustelle.
- Maßnahmen in Abhängigkeit vom Ergebnis der Sichtfeldüberprüfung.
Im Bild ist eine Person mit Warnkleidung zu sehen, die sich im Gefahrenbereich einer Erdbaumaschine befindet.
Die Sprecherin sagt: „Klar ist, dass vor der Verwendung auf der Baustelle die Frage nach dem ausreichenden Sichtfeld beantwortet bzw. gelöst sein muss. Die BG BAU empfiehlt, dass vor der ersten Verwendung der Erdbaumaschine auf der Baustelle eine Sichtfeldüberprüfung erfolgt. Das Ergebnis dieser Überprüfung gibt dann Aufschluss darüber, ob Maßnahmen zur Verbesserung des Sichtfeldes getroffen werden müssen.“
Die Überschrift der Folie 9 lautet: Sichtfeldüberprüfung vor der ersten Verwendung
Drei Aufzählungspunkte werden abgebildet:
- Ist eine leicht gebückte oder knieende arbeitende Person im Abstand von 1 m vor, hinter oder neben der Maschine zu sehen?
- Die arbeitende Person wird nicht gesehen?
- Maßnahmen zur Sichtverbesserung!
Im Bild ist eine Checkliste für die vereinfachte Überprüfung des Sichtfeldes zu sehen, daneben ein QR-Code, der direkt zur Checkliste führt.
Die Sprecherin sagt: „Mit anderen Worten: Es wird geprüft, ob Maschinenführende von ihrem Sitzplatz aus eine Person sehen können, die leicht gebückt oder knieend im Abstand von 1 m von der Erdbaumaschine arbeitet. Und in welche Blickrichtungen? Genau – in alle Blickrichtungen! Die rechts abgebildete Checkliste kann Ihnen als Hilfsmittel zur Durchführung dieser Sichtfeldüberprüfung dienen. Über den abgebildeten QR-Code kommen Sie direkt auf die Checkliste. Wird die arbeitende Person an irgendeiner Stelle bzw. in irgendeiner Blickrichtung nicht gesehen, so müssen Maßnahmen zur Sichtverbesserung vor dem Einsatz der Erdbaumaschine getroffen werden.“
Die Überschrift der Folie 10 lautet: „Maßnahmen zur Sichtverbesserung"
Zwei Aufzählungspunkte werden abgebildet:
- Technische Maßnahme (vorrangig).
- Kamera-Monitor-System am Heck.
Links im Bild ist die Darstellung der Rückraumüberwachung bei Erdbaumaschinen durch ein Kamera-Monitor-System zu sehen. Rechts wird das Kamera-Monitor-System zur Überwachung der Auslegerseite eines Baggers gezeigt.
Die Sprecherin sagt: „Gemäß dem Grundsatz des Arbeitsschutzgesetzes sind bei den zu treffenden Maßnahmen die technischen Maßnahmen absolut vorrangig. Als technische Maßnahmen zur Verbesserung des Sichtfeldes und Sicherstellung des geforderten ausreichenden Sichtfeldes haben sich Kamera-Monitor-Systeme in der Praxis bewährt. Am Beispiel eines Baggers stehen hierfür exemplarisch die Kamera-Monitor-Systeme am Heck und an der Auslegerseite.“
Die Überschrift der Folie 11 lautet: „Maßnahmen zur Sichtverbesserung“
Zwei Aufzählungspunkte werden abgebildet:
- Technische Maßnahme (vorrangig).
- Kamera-Monitor-System an der Auslegerseite.
Links im Bild ist die Seitenraumüberwachung durch ein Kamera-Monitor-System dargestellt. Rechts ist eine Rückfahrkamera bei Baumaschinen und Lkw zu sehen, die den Bereich hinter den Fahrzeugen zeigt.
Die Sprecherin sagt: „Bagger neueren Datums verfügen über derartige Systeme. Ältere Bagger müssen gemäß dem Stand der Technik entsprechend nachgerüstet werden. Hierzu bietet die BG BAU auch finanzielle Anreize in Form von Arbeitsschutzprämien an.“
Die Überschrift der Folie 12 lautet: Maßnahmen zur Sichtverbesserung
Zwei Aufzählungspunkte werden abgebildet:
- Kamerabasierte Personenerkennungssysteme.
- Assistenzsysteme unterstützen die Maschinenbedienenden; Förderung durch Arbeitsschutzprämien der BG BAU bis zu 2.500 Euro.
Im Bild ist eine Kamera an einem Baufahrzeug zu sehen, die einen hockenden Bauarbeiter vor dem Fahrzeug erkennt.
Die Sprecherin sagt: „Zusätzlich zu den geforderten Kamera-Monitor-Systemen werden die Maschinenbedienenden durch kamerabasierte Personenerkennungssysteme unterstützt. Basierend auf künstlicher Intelligenz und mit Hilfe sogenannter künstlicher neuronaler Netze werden verschiedene Objekte und Personen durch die Kamera erkannt und klassifiziert. Neuronale Netze lernen, durch eine große Anzahl an Beispielbildern Personen anhand ihres Aussehens zu identifizieren. Das KI-System erkennt und lokalisiert Personen in Echtzeit und in jeder Körperhaltung, und es warnt nur, wenn sich Personen im Gefahrenbereich aufhalten. Fehlalarme werden vermieden, was zu einer hohen Akzeptanz des Systems führt.“
Die Überschrift der Folie 13 lautet: „Maßnahme übergangsweise ohne Sichtfeldverbesserung“
Zwei Aufzählungspunkte werden abgebildet:
- Organisatorische Maßnahme (nachrangig zu technischen Maßnahmen!).
- Gefahrenbereich absperren.
Im Bild ist eine Absperrung vor einer Baustelle zu sehen.
Die Sprecherin sagt: „Falls eine technische Nachrüstung und somit Sichtverbesserung für die Erdbaumaschine noch nicht erfolgen konnte, können übergangsweise organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Hierdurch minimieren sich die Gefährdungen, dass Personen von Erdbaumaschinen angefahren bzw. überfahren werden. Eine derartige Maßnahme besteht darin, den Gefahrenbereich um die Erdbaumaschine abzusperren. Diese organisatorische Maßnahme stößt jedoch an ihre Grenzen, wenn die Erdbaumaschine Fahrbewegungen durchführen muss.“
Die Überschrift der Folie 14 lautet: „Maßnahme übergangsweise ohne Sichtfeldverbesserung“
Zwei Aufzählungspunkte werden abgebildet:
- Organisatorische Maßnahme (nachrangig zu technischen Maßnahmen!)
- Einsatz von Einweisern oder Sicherungsposten
Rechts im Bild ist rot markiert, wo sich einweisende Personen um den Bagger herum nicht aufhalten dürfen, ergänzt durch ein STOP-Symbol am unteren Bildrand. Links ist grün markiert, wo sich einweisende Personen aufhalten dürfen, gekennzeichnet durch ein blaues Häkchen am unteren Bildrand.
Die Sprecherin sagt: „Eine andere organisatorische Maßnahme als Übergangslösung ist der Einsatz von Einweisenden oder Sicherungsposten. Die alleinige Aufgabe der Einweisenden oder Sicherungsposten besteht darin, sicherzustellen, dass sich niemand im Gefahrenbereich der Maschine aufhält oder ihn betritt, solange die Erdbaumaschine im Einsatz ist. Dabei halten sich Einweisende oder Sicherungsposten natürlich außerhalb des Gefahrenbereiches auf und tragen Warnkleidung.“
Die Überschrift der Folie 15 lautet: Vertiefende Informationen und Hinweise
Ein Aufzählungspunkte wird abgebildet:
- Auswahl und Betrieb von Erdbaumaschinen (ca. 11 Minuten)
Rechts im Bild ist das Titelbild des Films "Auswahl und Betrieb von Erdbaumaschinen" zu sehen. Links davon befindet sich ein QR-Code, der direkt zum Film führt.
Die Sprecherin sagt: „In diesem Beitrag ging es um die grundlegenden Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, bei denen Personen von einer Erdbaumaschine angefahren, angeschwenkt oder überfahren werden. Weitergehende und vertiefende Informationen sowie Hinweise zum sicheren Betrieb von Erdbaumaschinen finden Sie unter anderem in dem Film ‚Auswahl und Betrieb von Erdbaumaschinen‘. Scannen Sie einfach den sichtbaren QR-Code ein und schon gelangen Sie zum Film.“
Die Schlussfolie 16 wird eingeblendet. Ein Verweis auf die Homepage der BG BAU wird abgebildet: www.bgbau.de. Darunter steht der abschließende Satz: Pass auf Dich auf!