Verbändevereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen

Vorwort

Diese Vereinbarung wird von dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) mit den unten genannten Verbänden sowie in Abstimmung mit den zuständigen Berufsgenossenschaften geschlossen, um mehr Sicherheit bei der Errichtung (Montage und Installation) von Photovoltaikanlagen zu gewährleisten.

Die Mitarbeitenden der Mitgliedsbetriebe der relevanten Handwerksverbände, welche Photovoltaikanlagen errichten, sollen durch Einhaltung der festgelegten Abläufe vor elektrischen Gefährdungen geschützt werden. Ebenso werden die Mitarbeitenden der Mitgliedsbetriebe des ZVEH vor Absturzgefährdungen geschützt.

Geltungsbereich

In dieser Verbändevereinbarung werden Anforderungen beschrieben, durch deren Einhaltung Gefährdungen durch Absturz und elektrische Gefährdungen bei der Montage und Installation von Photovoltaikanlagen minimiert und bestenfalls ausgeschlossen werden. Anschlussarbeiten an der AC-Seite des Wechselrichters oder Arbeiten an der AC-Seite der elektrischen Anlage und anderen elektrischen Bauteilen sind von einer Elektrofachkraft durchzuführen und sind daher auch nicht Bestandteil dieser Verbändevereinbarung.

Voraussetzungen für elektrotechnische Tätigkeiten

Grundsätzlich sind elektrotechnische Planung und Errichtung einer PV-Anlage Elektrofachkräften vorbehalten.

Einzelne Arbeiten, wie der Anschluss der PV-Module, können auch unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft erfolgen, z. B. von einer elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) für PV-Anlagen (DGUV Vorschrift 3 i. V. m. Abschnitt 3.3, DIN VDE 1000-10). Dazu sind folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • im Betrieb ist eine Person beschäftigt, die die Voraussetzungen als Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 erfüllt, oder
  • der Betrieb geht eine Kooperation mit einem Elektrotechnikbetrieb ein, der seinerseits eine Person beschäftigt, die die Voraussetzungen als Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000-10 erfüllt und bzgl. der Aufgabe „Leitung und Aufsicht' gegenüber der elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) für PV-Anlagen Fach und Führungsverantwortung übernimmt. Dazu muss ein
    Nachunternehmervertrag zwischen beiden Unternehmen geschlossen werden. Entsprechende Vertragsmuster werden durch die Verbände zur Verfügung gestellt.

Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen

Eine „EuP für PV-Anlagen" hat erfolgreich an der vorgegebenen Weiterbildung (Anlage 1, PDF, 1,1 MB) teilgenommen, Ebenso ist das Einsatzgebiet einer „EuP für PV-Anlagen" in einer Musterarbeitsanweisung (Anlage 2, PDF, 1,1 MB) durch den Unternehmer festzulegen. Die Weiterbildungsinhalte zur „EuP für PV-Anlagen" und die Musterarbeitsanweisung sind mit den beteiligten Berufsgenossenschaften abgestimmt, Bestandteil dieser Vereinbarung und Voraussetzung für die Durchführung elektrotechnischer Tätigkeiten durch EuP für PV-Anlagen.

Die beteiligten Verbände setzen sich dafür ein, dass entsprechende Weiterbildungsangebote in geeigneten Schulungsstätten vorhanden sind und informieren ihre Mitgliedsbetriebe entsprechend.

Absturzsicherung

Arbeiten für Tätigkeiten an PV-Anlagen sind mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz vor Absturz nach TRBS 2121 bzw. ASR A 2.1, z.B. mit Arbeits- und Schutzgerüsten, durchzuführen. Maßnahmen zum Schutz vor Absturz, z. B. mit Arbeits- und Schutzgerüsten sind unter Beachtung einer Arbeitsanweisung auszuführen. Eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten ist Bestandteil dieser Vereinbarung (Anlage 3, PDF, 1,1 MB).

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt zum 01.09.2026 in Kraft, gleichzeitig treten zuvor geschlossene Vereinbarungen außer Kraft.

Die Unterzeichner

Stefan Ehinger
Präsident des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)

Alexander Neuhäuser
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)

Dirk Bollwerk
Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)

Ulrich Marx
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)

Michael Hilpert
Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

Daniel Föst
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

Peter Aicher
Vorsitzender Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB)

Felix Pakleppa
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB)

Willi Seiger
Präsident des Bundesverbands Metall

Diether Hils
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Metall

Jörg Botti
Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)

Michael Kirsch
Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)

Christian Heck
Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)