Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen
Vorwort
Diese Vereinbarung wird von dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) sowie der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) geschlossen, um mehr Sicherheit bei der Montage von Photovoltaikanlagen auf Dächern zu gewährleisten. Die bestehende Vereinbarung vom 7. März 2024 zwischen dem ZVEH, dem ZVDH sowie der BG ETEM und der BG BAU wird durch diese gleichlautende Vereinbarung ersetzt und um das Klempnerhandwerk des ZVSHK erweitert.
Insbesondere sollen die Mitarbeitenden der Mitgliedsbetriebe des ZVDH und im Klempnerhandwerk des ZVSHK, welche Photovoltaikanlagen auf Dächern montieren, besser vor elektrischen Gefährdungen geschützt werden. Ebenso sollen insbesondere die Mitarbeitenden der Mitgliedsbetriebe des ZVEH besser vor Absturzgefährdungen bei der Montage und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen geschützt werden.
Diese Vereinbarung dient insbesondere der Abgrenzung der einzelnen Tätigkeiten bei der Montage und Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern sowie der Festlegung der notwendigen gemeinsamen Abstimmungen.
Geltungsbereich
Diese Vereinbarung beschreibt Anforderungen an die Betriebe des ZVEH, des ZVDH und des Klempnerhandwerks des ZVSHK, um Gefährdungen durch Absturz und elektrische Gefährdungen bei der Montage und Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern zu minimieren bzw. auszuschließen. Jeglicher Anschluss des PV-Generatorfeldes (PV-Module und entsprechende Leitungen) an den Wechselrichter oder Arbeiten an der elektrischen Anlage und anderen elektrischen Bauteilen sind von einer Elektrofachkraft durchzuführen und sind daher auch nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
Die Verbände tragen die Inhalte der Erklärung vollständig und einstimmig.
Anforderungen der Vereinbarung
Grundsätzlich erfolgt die elektrotechnische Planung und der Anschluss der PV-Module sowie die Instandhaltung von elektrischen Anlagen durch eine Elektrofachkraft. Bei Bedarf sind Fachplaner, z. B. für Blitzschutz oder Brandschutz, heranzuziehen.
Elektrotechnische Tätigkeiten zum Errichten von Photovoltaikanlagen (PV-Generatorfeldern) können auch durch eine im Dachdeckerbetrieb oder eine im Klempnerbetrieb beschäftigte elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen (in Anlehnung an Ziffer 3.3 DIN VDE 1000-10) erfolgen, wenn:
- im Dachdecker- oder Klempnerbetrieb mindestens eine Elektrofachkraft nach Ziffer 3.1 DIN VDE 1000-10 im Betrieb beschäftigt ist und die Leitung und Aufsicht der EuP übernimmt oder
- der Dachdecker- oder Klempnerbetrieb bezüglich der erforderlichen Elektrofachkraft eine Kooperation mit einem Elektrotechnikbetrieb eingeht. Hierbei muss ein Nachunternehmervertrag zwischen beiden Betrieben geschlossen werden. Der ZVDH und der ZVEH stellen dazu ein entsprechendes Vertragsmuster des Nachunternehmervertrages zwischen Dachdeckerbetrieb und Elektrotechnikbetrieb zur Verfügung. Der ZVSHK und der ZVEH stellen dazu ein entsprechendes Vertragsmuster des Nachunternehmervertrages zwischen Klempnerbetrieb und Elektrotechnikbetrieb zur Verfügung.
Absturzsicherung bei Arbeiten auf Dächern
Dacharbeiten für Tätigkeiten an PV-Anlagen sind immer mit Absturzsicherungen, z. B. mit Arbeits- und Schutzgerüsten, durchzuführen. Die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten ist unter Beachtung einer Arbeitsanweisung auszuführen. Eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten ist Bestandteil dieser Vereinbarung.
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen
Eine „EuP für PV-Anlagen“ hat erfolgreich an einer Weiterbildung (mind. 8 UE) teilgenommen. Die Weiterbildungsinhalte zur „EuP für PV-Anlagen“ sind durch die oben genannten Verbände mit den jeweiligen Berufsgenossenschaften abgestimmt. Das Einsatzgebiet einer „EuP für PV-Anlagen“ ist in einer Musterarbeitsanweisung beschrieben, die Teil dieser Vereinbarung ist.
Inkrafttreten
Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 01.10.2024 in Kraft.
Die Unterzeichner
Stefan Ehinger
Präsident des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
Alexander Neuhäuser
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH)
Dirk Bollwerk
Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
Ulrich Marx
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
Michael Hilpert
Präsident des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
Helmut Bramann
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)
Jörg Botti
Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
Michael Kirsch
Hauptgeschäftsführer der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)