Elektrosicherheit bei Bauarbeiten

Durch Berührung von unter Spannung stehenden Teilen kann es zu einer lebensgefährlichen Körperdurchströmung bzw. zu einem Lichtbogen kommen. Achtung, bei Hochspannung reicht schon eine unzulässige Annäherung. 

Aus den besonderen Einsatzbedingungen auf Baustellen ergeben sich besondere elektrische Gefährdungen und deshalb sind auf Baustellen auch teilweise besondere Regeln einzuhalten, die mit der DGUV Vorschrift 3 (A3) „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ begründet werden

Bei der Errichtung von elektrischen Anlagen und bei der Verwendung von elektrischen Betriebsmitteln auf Baustellen sind die jeweils zutreffenden technischen Regeln einzuhalten.

Viele dieser Normen, die Einfluss auf die Elektrosicherheit der Baustelle haben können, sind in der DGUV Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ zusammengefasst und für Elektrolaien lesbar gemacht worden.

Dort werden die derzeit bekannten Anforderungen, z.B. an die Organisation von Bau und Betrieb oder technische Gestaltung von „sicheren Anschlusspunkten“, Baustromverteilern, Kleinverteilern, Leitungen und Leitungsverlegung, Beleuchtung usw. verständlich erklärt.

Grundsätzlich dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht errichtet und instandgehalten werden.

Das trifft auch auf simple elektrotechnische Arbeiten zu, wie beispielsweise die Reparatur einer Steckdose oder einer Verlängerungsleitung oder beim Aufbau einer Photovoltaikanlage das Verbinden der Module und die Leitungsverlegung auf dem Dach.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig wiederkehrend von Elektrofachkräften geprüft werden.

Das gilt für den Baustromverteiler genauso wie für eine Verlängerungsleitung. Weitere Informationen sind der DGUV Information 203-071 „Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – Hinweise für den Unternehmer“ zu entnehmen.

Arbeiten an elektrischen Anlagen sind im sicheren, spannungsfreien Zustand durchzuführen.

Wenn bei den Arbeiten Schutzabstände zu benachbarten elektrischen Anlagen unterschritten werden können, sind auch diese Anlagen grundsätzlich auszuschalten.

Wenn -mit guter Begründung- nicht ausgeschaltet werden kann, sind spannungsabhängige Schutzabstände einzuhalten.

Wenn an der Einhaltung dieser Schutzabstände Zweifel bestehen, darf so nicht gearbeitet werden.

Arbeiten unter Spannung sind auf Baustellen in der Regel nicht erforderlich und oft können auch die dafür notwendigen Voraussetzungen nicht gesichert werden.

Solche Tätigkeiten dürfen deshalb nur von Elektrofachkräften mit nachgewiesener Spezialausbildung durchgeführt werden, wenn andere Technologien nicht möglich sind oder nicht sinnvoll und sicher angewendet werden können.

Video

Videotitel: 1x1 im Arbeitsschutz: Elektrosicherheit auf Baustellen

Videoquelle: BG BAU