Industrieschutzhelme EN 397 mit 4-Punkt-Kinnriemen und Sonnenschutz
- Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
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Produktbeschreibung:
Bitte beachten Sie:
ab dem 01.07.2018 werden nur noch Helme mit Nacken-UV-Schutz gefördert. Der bei Bergsteigerhelmen mitgelieferte Kinnriemen kann nicht genutzt werden, da die Gefahr der Strangulation besteht, da dieser sich erst bei hoher Zugkraft (500 N) öffnet.
Die Anforderungen an den Kopfschutz für den gesamten Baubereich werden grundsätzlich von der DIN EN 397 (Industrieschutzhelme) abgedeckt. Schutzhelme aus dem Bergsport nach DIN EN 12492 können ebenfalls auf Baustellen eingesetzt werden, wenn sie außerdem die DIN EN 397 erfüllen und mit einem 4-Punkt-Kinnriemen nach DIN EN 397 fertig montiert ausgestattet sind.
Bergsteigerhelme haben in der Regel keine vorstehenden Schirme, so dass das Gesichtsfeld weniger eingeschränkt ist. Der 4-Punkt-Kinnriemen fördert einen guten Sitz des Helmes, der bedingt durch die Bauart einen kopfnahen Schwerpunkt hat und damit einen erhöhten Tragekomfort bietet. Helme, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden auch mit besonderem Sonnenschutz (Nackenschutz als UV-Schutz) gefördert, wenn diese vom Hersteller fertig ausgestattet angeboten werden.
In Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr besteht, dass der Helm vom Kopf verloren wird (Arbeiten über Kopf oder mit Kopf nach unten), Arbeitsbereiche in denen mit PSAgA gearbeitet werden muss.
- Gefährdung: Kopfverletzungen durch herabfallende oder pendelnde Teile. Verlust des Helmes bei Abstürzen auch aus geringeren Höhen mit der Folge von Kopfverletzungen.
- Auswirkung: Reduzierung oben genannten Unfälle.
Arbeitsschutzprämie
Pro Maßnahme 50 % der Anschaffungskosten, maximal 30 Euro
Bitte beachten Sie unsereAnforderungen und Hinweise.
Fördermittel sind verfügbar
Downloads:
- Anforderungen und Hinweise
(PDF, 1 MB)