Unterstützungsangebote zur Durchführung von Unterweisungen

Ein Bauarbeiter schreibt etwas auf ein Papier auf seinem Klemmbrett.

Unterstützungsangebote zur Durchführung von Unterweisungen

Unterweisungen sind ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz. Hier finden Sie praktische Informationen und Materialien für die Umsetzung. 

Kommen Sie mit uns ins Gespräch

Servicehotline

Sie haben ein Anliegen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der kostenfreien Servicehotline helfen Ihnen gerne!

0800 3799100


Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 15:00 Uhr

Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Sie haben eine besondere Gefahrensituation vor Ort auf einer Baustelle bzw. an Ihrem Arbeitsplatz entdeckt? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen an der bundesweit einheitlichen und gebührenfreien Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gerne zur Seite.

0800 8020100
 

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Die Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung bieten dem Nutzer einen tätigkeitsorientierten Zugang, um in der konkreten betrieblichen Arbeitssituation mögliche Gefährdungen bereits während der Planung und Arbeitsvorbereitung auszuschließen.

Ergänzend bieten die Handlungshilfen interaktive Arbeitshilfen und Instrumente, mit deren Hilfe die Unternehmen gesetzliche Pflichten umsetzen können. Dabei helfen notwendige Arbeitsschutzformulare, Betriebsanweisungen, Unterweisungshilfen, Checklisten, Musterbriefe sowie die Bausteine und Vorschriften im Volltext.
Online-Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung

Zur Übersichtsseite Gefährdungsbeurteilung

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Unfallanzeige via „online antworten“, Kundenportal „meine BG BAU“, Extranet, auf dem Postweg oder per Fax an uns zu senden. 

Als private Bauherrin oder Bauherr melden Sie einen Unfall bitte über „online antworten“ oder das Extranet bzw. per Brief oder Fax. 

Bitte beschreiben Sie das Unfallgeschehen möglichst detailliert und vollständig.

Unfallanzeige via „online antworten“

Im Bereich „online antworten“ haben wir ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie ohne Login für die Meldung des Unfalls nutzen können.

Zum Online-Formular

Unfallanzeige via „meine BG BAU“

Auch in unserem passwortgeschützten Kundenportal „meine BG BAU“ haben Sie die Möglichkeit, einen Unfall zu melden.

Zum Login von „meine BG BAU“

Unfallanzeige via Extranet

Im Extranet können Sie die Unfallanzeige online erstellen und ggf. notwendige Zusatzfragen zum Unfall beantworten. Im Anschluss erfolgt die elektronische Übersendung direkt an uns. Plausibilitätsabfragen beim Ausfüllen der elektronischen Anzeige verhindern fehlerhafte und unvollständige Dateneingaben und erleichtern so die Erfassung. Fehler, Missverständnisse und Rückfragen werden vermieden. Dies erspart Ihnen und uns Verwaltungsaufwand und führt zu einer Kostenreduzierung. 

Zum Extranet-Login

Unfallanzeige per Brief oder Fax

Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.

Formular Unfallanzeige (PDF, 270 KB)
Erläuterungen zur Unfallanzeige (PDF, 11 KB)

Die Anschriften unserer Regionen und Dienstleistungszentren können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl der Ansprechpersonensuche der BG BAU entnehmen.
 

Durchgangsärztin oder -arzt finden

Hier können Sie nach einem Durchgangsarzt suchen.

Weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren
 

Häufige Fragen nach Unfällen von Beschäftigten

Auf dieser Seite beantworten wir häufige Fragen von Unternehmerinnen und Unternehmern rund um das Thema „Unfälle von Beschäftigten“.

Häufige Fragen von Unternehmerinnen und Unternehmern nach Unfällen von Beschäftigten

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Die Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung bieten dem Nutzer einen tätigkeitsorientierten Zugang, um in der konkreten betrieblichen Arbeitssituation mögliche Gefährdungen bereits während der Planung und Arbeitsvorbereitung auszuschließen.

Ergänzend bieten die Handlungshilfen interaktive Arbeitshilfen und Instrumente, mit deren Hilfe die Unternehmen gesetzliche Pflichten umsetzen können. Dabei helfen notwendige Arbeitsschutzformulare, Betriebsanweisungen, Unterweisungshilfen, Checklisten, Musterbriefe sowie die Bausteine und Vorschriften im Volltext.
Online-Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung

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Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Unfallanzeige via „online antworten“, Kundenportal „meine BG BAU“, Extranet, auf dem Postweg oder per Fax an uns zu senden. 

Als private Bauherrin oder Bauherr melden Sie einen Unfall bitte über „online antworten“ oder das Extranet bzw. per Brief oder Fax. 

Bitte beschreiben Sie das Unfallgeschehen möglichst detailliert und vollständig.

Unfallanzeige via „online antworten“

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Auch in unserem passwortgeschützten Kundenportal „meine BG BAU“ haben Sie die Möglichkeit, einen Unfall zu melden.

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Unfallanzeige via Extranet

Im Extranet können Sie die Unfallanzeige online erstellen und ggf. notwendige Zusatzfragen zum Unfall beantworten. Im Anschluss erfolgt die elektronische Übersendung direkt an uns. Plausibilitätsabfragen beim Ausfüllen der elektronischen Anzeige verhindern fehlerhafte und unvollständige Dateneingaben und erleichtern so die Erfassung. Fehler, Missverständnisse und Rückfragen werden vermieden. Dies erspart Ihnen und uns Verwaltungsaufwand und führt zu einer Kostenreduzierung. 

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Unfallanzeige per Brief oder Fax

Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.

Formular Unfallanzeige (PDF, 270 KB)
Erläuterungen zur Unfallanzeige (PDF, 11 KB)

Die Anschriften unserer Regionen und Dienstleistungszentren können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl der Ansprechpersonensuche der BG BAU entnehmen.
 

Durchgangsärztin oder -arzt finden

Hier können Sie nach einem Durchgangsarzt suchen.

Weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren
 

Häufige Fragen nach Unfällen von Beschäftigten

Auf dieser Seite beantworten wir häufige Fragen von Unternehmerinnen und Unternehmern rund um das Thema „Unfälle von Beschäftigten“.

Häufige Fragen von Unternehmerinnen und Unternehmern nach Unfällen von Beschäftigten

Vorgeschrieben nach § 12 Arbeitsschutzgesetz


Unterweisungen sind eine wichtige Grundlage für sicheres und gesundes Arbeiten. Durch sie erfahren die Beschäftigten zum Beispiel, wie Maschinen richtig bedient werden, wo es Gefährdungen am Einsatzort gibt und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind. So lassen sich Unfälle vermeiden und Gesundheitsrisiken verringern. Die Notwendigkeit und die Themen von Unterweisungen ergeben sich aus der tätigkeits- und arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Unterweisungen sind gesetzlich nach § 12 Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Sie müssen von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber durchgeführt werden.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  • Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich wiederholt werden. Bei Personen unter 18 Jahren ist dies mindestens einmal halbjährlich erforderlich. Sie müssen während der Arbeitszeit durchgeführt werden.
  • Unterweisungen sind bei folgenden Anlässen notwendig: Aufnahme einer neuen Tätigkeit, Veränderung der Gefährdungssituation im Arbeitsbereich, Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien, Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, akute oder dauerhafte Gesundheitseinschränkungen von Beschäftigten.
  • Die Durchführung von Unterweisungen und die Teilnahme daran muss dokumentiert werden (Dokumentationshilfe).
  • Unterweisungen sind in verständlicher Weise zu vermitteln.

Weitere Informationen zum Thema Unterweisungen finden Sie unter anderem in der DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention.

Zum Einstieg

Materialien zur Durchführung von Unterweisungen

Unterweisungen aktiv gestalten


Sie sind sich unsicher, ob Ihre Unterweisungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ankommen? Sie wollen den Lerneffekt bei Unterweisungen erhöhen?

Gestalten Sie die Unterweisungen abwechslungsreich. Beteiligen Sie die Belegschaft aktiv an den Unterweisungen und nutzen Sie das gemeinsame Wissen des Teams:

  • Fragen Sie Ihre Mitarbeitenden, an welche Sicherheitsmaßnahmen bei bestimmten Arbeiten gedacht werden muss.
  • Lassen Sie die Mitarbeitenden konkrete Sicherheitsmaßnahmen zeigen, zum Beispiel wie sie die Persönliche Schutzausrüstung richtig anlegen.
  • Diskutieren Sie mit Ihren Mitarbeitenden, welche Arbeitsmittel ausgewählt werden und wie die Arbeitsabläufe aussehen sollen, und legen Sie sich gemeinsam auf ein Ergebnis fest.

Werden die Beschäftigten aktiv beteiligt, können sie sich die Inhalte leichter merken. Durch das Lösen der Aufgabe im Team lässt sich das Wissen der ganzen Gruppe nutzen. Arbeitsschutz funktioniert gemeinsam am besten.

Unterweisung der Beschäftigten

GDA-ORGAcheck: Unterweisung der Beschäftigten

Nur Beschäftigte, die über Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz und ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert sind und die erforderlichen Maßnahmen und betrieblichen Regeln kennen, können sicher und gesundheitsgerecht arbeiten.

Videoquelle: GDA-ORGA