1x1 im Arbeitsschutz: Drohnen sicher verwenden

Video/Unterweisungshilfe
Stand: 2026
Herausgeber: BG BAU

Informationen

Serie: Das kleine 1x1 des Arbeitsschutzes

  • kurze Lernmodule (Laufzeiten ca. 5 -12 Min.)
  • grundlegende Kenntnisse zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • ergänzt und bereichert die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Unterweisung

https://lernportal.bgbau.de

Textalternative zum Video

 

Die Präsentation trägt den Titel „Drohnen sicher verwenden“ und gehört zur Reihe „1x1 im Arbeitsschutz“ der BG BAU. Zu sehen ist eine Drohne über einer Baustelle. Links steht der Titel „Drohnen sicher verwenden“. Die Folie dient als Einführung in das Thema Drohneneinsatz.

Der Sprecher sagt: „Drohnen übernehmen immer mehr Aufgaben auf Baustellen und an Gebäuden. Doch wie setzt Du sie sicher ein? Darum geht es in diesem Einmaleins.“


Folie 2 wird eingeblendet. Zu sehen ist eine schwarze Drohne am blauen Himmel. Die Überschrift lautet „Wir zeigen Dir…“. Daneben stehen drei nummerierte Themen: „01 Voraussetzungen für einen Drohneneinsatz“, „02 Gefährdungen beim Drohneneinsatz und geeignete Schutzmaßnahmen“ und „03 Wie Du einen Drohneneinsatz sicher durchführst“. 

Der Sprecher sagt: „Nach diesem Einmaleins kennst Du die wichtigsten Voraussetzungen für einen Drohneneinsatz. Du kennst die wesentlichen Gefährdungen und kannst geeignete Schutzmaßnahmen ableiten. Außerdem zeigen wir Dir, wie Du einen Drohneneinsatz strukturiert und sicher durchführst.“


Folie 3 wird eingeblendet. Zu sehen ist die Überschrift „Einsatzmöglichkeiten“ vor dem Bild eines Ingenieurs auf einer Baustelle mit einer Drohne. Aufgeführt sind sechs Einsatzmöglichkeiten: „1 Inspektion von Dächern, Fassaden, Brücken…“, „2 Schadensaufnahme schwer zugänglicher Bereiche“, „3 Dokumentation des Baufortschritts oder von Schäden“, „4 Vermessung und Aufmaß“, „5 Erkundung vor einem Arbeitseinsatz – Gefahren erkennen – Schutzmaßnahmen planen“ und „6 Reinigung von Fassaden, Dächern, PV-Anlagen (spezielle Kategorie, Betriebsgenehmigung!)“. 

Der Sprecher sagt: „Drohnen werden am Bau und in der Gebäudereinigung vielseitig eingesetzt. Zum Beispiel zur Inspektion von Dächern, Fassaden und Brücken, zur Aufnahme von Schäden an schwer zugänglichen Stellen, auch mit Wärmebildkamera, und zur Dokumentation des Baufortschritts, sowie zur Vermessung und Aufmaß. Vor einem Arbeitseinsatz helfen Drohnenbilder, Gefahrenstellen zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu planen. Auch Fassaden, Dächer und PV-Anlagen lassen sich mit Drohnen reinigen. Beachte aber: Wer Wasser oder Reinigungsmittel aus der Luft versprüht, fliegt nicht mehr in der offenen Kategorie. Dafür ist in der Regel eine Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamts nötig. Werden Reinigungsmittel eingesetzt, gehören auch die Gefahrstoffe in die Gefährdungsbeurteilung.“


Folie 4 wird eingeblendet. Zu sehen ist die Überschrift „Warum helfen Drohnen im Arbeitsschutz?“ Neben einer fliegenden Drohne sind sechs Vorteile dargestellt: „weniger Absturzgefahr“, „sicherer Zugang“, „weniger gefährliche Exposition“, „schnelle Übersicht“, „bessere Planung“ und „weniger Hilfsmittel nötig“. 

Der Sprecher sagt: „Drohnen bieten im Arbeitsschutz mehrere Vorteile. Weniger Absturzgefahr: Arbeiten in der Höhe lassen sich teilweise ersetzen.Sicherer Zugang: Dächer, Fassaden oder Anlagen können aus sicherer Entfernung begutachtet werden. Weniger gefährliche Exposition: Beschäftigte müssen seltener in schwer zugängliche oder belastete Bereiche. Schnelle Übersicht: Schäden und Gefahrenstellen werden früh erkannt und dokumentiert. Bessere Planung: Bilder und Messdaten helfen, nachfolgende Arbeiten sicher vorzubereiten. Weniger Hilfsmittel: Leitern, Gerüste oder Hubarbeitsbühnen können bei manchen Aufgaben entfallen. Ersetzt die Drohne die Begehung eines Dachs, entsteht die Absturzgefährdung gar nicht erst. Das ist nach dem STOP-Prinzip die wirksamste Maßnahme, die Substitution. Aber: Nicht jede Prüfung oder Reparatur gelingt aus der Luft. Wer danach doch aufs Dach oder an die Fassade muss, braucht weiterhin eine geeignete Absturzsicherung.“


Folie 5 wird eingeblendet. Zu sehen ist die Überschrift „Recht und Verantwortung“. Fünf nummerierte Bereiche sind dargestellt.Erstens „Betriebskategorie klären“ mit den Angaben „Offen: unter 25 kg, in Sichtweite, max. 120 m, kein Abwurf von Material“, „Unterkategorie A1, A2 oder A3, je nach Drohnenklasse und Abstand zu Personen“ sowie „Speziell: z. B. Reinigungsdrohnen, Erklärung nach Standardszenario (STS) oder Betriebsgenehmigung des LBA“. Zweitens „Registrierung prüfen“ mit „Ab 250 g oder mit Kamera: Unternehmen beim LBA registrieren“ und „Registrierungsnummer (eID) an jeder Drohne anbringen“. Drittens „Kompetenznachweis erforderlich“ mit „A1/A3 oder A2, je nach Drohnenklasse“, „STS: zusätzliche Theorieprüfung und praktische Ausbildung und Prüfung“ und „Nachweis beim Flug mitführen“. Viertens „Fluggebiet vorher prüfen“ mit „Geozonen in der dipul-Karte prüfen“, „Aktuelle NOTAM beachten“ und „Zustimmung oder Genehmigung nötig?“. Fünftens „Versicherung und Datenschutz“ mit „Haftpflichtversicherung ist Pflicht“ und „Nur erforderliche Aufnahmen, Personen und Betriebsgeheimnisse schützen“. 

Der Sprecher sagt: „Für Drohnen gilt in Deutschland die EU-Drohnenverordnung zusammen mit nationalen Regeln. Vor dem Einsatz müssen fünf Punkte geklärt sein.
Erstens die Betriebskategorie. Die meisten Einsätze am Bau fallen in die offene Kategorie: Die Drohne wiegt weniger als 25 Kilogramm, bleibt in Sichtweite und fliegt höchstens 120 Meter hoch. Je nach Drohnenklasse und Abstand zu unbeteiligten Personen gilt die Unterkategorie A1, A2 oder A3. In bebautem Gebiet kommen meist nur A1 oder A2 in Frage. Passt der Einsatz nicht in die offene Kategorie, zum Beispiel bei Reinigungsdrohnen, gilt die spezielle Kategorie. Dann braucht es je nach Einsatz eine Erklärung nach einem Standardszenario oder eine Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamts.
Zweitens die Registrierung. Das Unternehmen registriert sich als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt, wenn die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera hat. Die Registrierungsnummer, die eID, wird an jeder Drohne angebracht.
Drittens der Kompetenznachweis. Je nach Drohnenklasse braucht die steuernde Person den EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2. Für Standardszenarien kommen eine weitere Theorieprüfung und eine praktische Ausbildung hinzu. Der Nachweis wird beim Flug mitgeführt. Wer eine Drohne steuert, muss grundsätzlich mindestens 16 Jahre alt sein.
Viertens das Fluggebiet. Nicht überall, wo eine Drohne fliegen kann, darf sie auch fliegen. Prüfe vor jedem Einsatz in der Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt, kurz dipul, ob Geozonen betroffen sind und welche Bedingungen dort gelten, zum Beispiel bei Wohngrundstücken, Bahnanlagen oder Krankenhäuser. Achte auch auf zeitlich begrenzte Einschränkungen, die als NOTAM veröffentlicht werden, zum Beispiel bei einem Polizeieinsatz. Oft reicht die Zustimmung des Eigentümers oder Betreibers, manchmal ist eine Genehmigung nötig.
Fünftens Versicherung und Datenschutz. Für Drohnen ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht. Prüfe, ob Eure Betriebshaftpflicht den Drohnenbetrieb abdeckt. Erfasse nur die Aufnahmen, die Du wirklich brauchst, und schütze Personen und Betriebsgeheimnisse.“


Folie 6 wird eingeblendet. Zu sehen ist die Überschrift „Gefährdungen beim Drohneneinsatz“. Im Hintergrund fliegt eine Drohne. Rechts ist ein Personensymbol mit der Bildbeschreibung „Mann mit einfarbiger Füllung“ und dem Text „Mensch und Organisation“. Darunter stehen die fünf Gefährdungsfelder „Kollision / Absturz“, „Verletzung durch Rotoren“, „Unbeteiligte Personen“, „Wetter und Umgebung“ und „Technik und Akku“. Unten steht „Grundlage: Gefährdungsbeurteilung“.

Der Sprecher sagt: „Auch beim Einsatz von Drohnen entstehen neue Gefährdungen. Die Drohne kann mit Hindernissen kollidieren oder abstürzen. Auf Baustellen sind das vor allem Krane, Gerüste und Freileitungen. Rotoren können Schnittverletzungen verursachen. Unbeteiligte Personen können von einer Drohne getroffen werden. Wind, Regen und schlechte Sicht beeinflussen den Flug. Stahlbauteile und Bewehrung können den Kompass stören, zwischen Gebäuden kann das GPS-Signal ausfallen. Hinzu kommen technische Risiken wie Verbindungsabbrüche oder brennende Lithium-Akkus.
Und nicht zuletzt der Mensch: Ablenkung, Zeitdruck, fehlende Übung oder unklare Absprachen führen zu Fehlentscheidungen. Wer auf die Drohne oder das Display schaut, achtet nicht auf den eigenen Standplatz. An einer Absturzkante oder im Fahrverkehr kann das gefährlich werden. Deshalb gehören alle diese Gefährdungen vor dem Einsatz in die Gefährdungsbeurteilung.“


Folie 7 wird eingeblendet. Zu sehen ist die Überschrift „Schutzmaßnahmen beim Drohneneinsatz“. Im Hintergrund ist eine fliegende Drohne. Rechts oben steht „PSA / Geschulte Personen / klare Rollen / klare Kommunikation“. Darunter stehen fünf Maßnahmenfelder: „Gute Flugplanung / sichere Abstände / Technikcheck“, „Start- und Landebereich freihalten / Propellerschutz / Drohne erst bei Stillstand anfassen“, „Abstand / gesicherter Einsatzbereich“, „Bei ungünstigen Bedingungen nicht starten oder abbrechen“ und „Vor jedem Flug prüfen: Drohne, Propeller, Akkus“. Unten steht „Grundlage: Gefährdungsbeurteilung“. 

Der Sprecher sagt: „Zu jeder Gefährdung gehört eine passende Schutzmaßnahme. Dabei gilt das STOP-Prinzip: zuerst Substitution, dann technische, dann organisatorische und zuletzt personenbezogene Maßnahmen. Kollisionen und Abstürze vermeidest Du durch eine gute Flugplanung, sichere Abstände zu Kranen, Gerüsten und Leitungen und einen Technikcheck vor dem Start. Gegen Verletzungen durch Rotoren helfen ein Propellerschutz, wo er möglich ist, ein freier Start- und Landebereich und die Regel: Drohne erst anfassen, wenn die Propeller stillstehen. Unbeteiligte Personen bleiben auf Abstand. Der Einsatzbereich wird gekennzeichnet oder abgesperrt. Wetter und Umgebung behältst Du ständig im Blick. Bei starkem Wind, schlechter Sicht oder einem nahenden Hubschrauber startest Du nicht oder unterbrichst den Flug. Bemannte Luftfahrt hat immer Vorrang. Es fliegen nur technisch einwandfreie Drohnen mit unbeschädigten Akkus. Akkus lädst und lagerst Du nach den Angaben des Herstellers. Auf der Baustelle trägst Du die persönliche Schutzausrüstung, die die Gefährdungsbeurteilung vorsieht, zum Beispiel Schutzhelm und Warnkleidung. Und ganz wichtig: geschulte Personen, klare Rollen, gute Kommunikation und ein konsequenter Abbruch bei Unsicherheit. So bleibt der Drohneneinsatz kontrolliert und sicher.“
 

Folie 8 wird eingeblendet. Zu sehen ist die Überschrift „Ablauf“ und daneben der Satz „Strukturiert. Sicher. Effektiv.“ Darunter steht „Empfehlung: Checklisten für vor, während und nach dem Flug“. Ein Ablauf führt von „Einweisung“ über „Start“, „Flug“ und „Landung“ zur „Nachbesprechung“. Unten steht „Nie „nur kurz“ improvisieren!“. 

Der Sprecher sagt: „Ein fester Ablauf sorgt dafür, dass alle Beteiligten sicher arbeiten. Bei der Einweisung klärt Ihr: Was ist der Auftrag, wer übernimmt welche Rolle, wie sind Wetter und Fluggebiet, welche Gefährdungen gibt es und was tun wir im Notfall? Vor dem Start folgt der letzte Check: Drohne, Akku, Propeller, Steuerung und Verbindung müssen in Ordnung sein und der Startbereich frei. Während des Flugs behältst Du Drohne und Umgebung ständig im Blick, hältst Abstände ein und achtest auf Personen, Fahrzeuge, Hindernisse und Veränderungen im Arbeitsbereich. Bei Unsicherheit brichst Du ab. Bei der Landung ist der Landebereich frei und gesichert. Erst wenn die Drohne am Boden steht und ausgeschaltet ist, wird sie aufgenommen. In der Nachbesprechung wertet Ihr kurz aus: Gab es Störungen, Beinaheunfälle oder Auffälligkeiten? Was muss dokumentiert oder beim nächsten Einsatz besser gemacht werden? Unsere Empfehlung: Nutze Checklisten für vor, während und nach dem Flug. Sie übertragen die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in feste Abläufe und sorgen dafür, dass nichts vergessen wird. Deshalb gilt: Nie „nur kurz“ improvisieren!“


Folie 9 wird eingeblendet. Zu sehen ist die Überschrift „Klare Rollen“. Das zentrale Bild zeigt eine Drohne und drei Personen. Die Personen sind mit „Fernpilot“, „Beobachtung (empfohlen)“ und „Ansprechperson vor Ort“ beschriftet. Unten steht „Stopp! Abbrechen ist kein Fehler, sondern Schutz!“. 

Der Sprecher sagt: „Ein sicherer Einsatz hängt nicht nur von der Technik ab, sondern auch von guter Abstimmung. Deshalb helfen klare Rollen. Die steuernde Person fliegt die Drohne, entscheidet über den Abbruch und muss die ganze Zeit voll konzentriert sein. Eine beobachtende Person hält Sichtkontakt zur Drohne und warnt vor Personen, Hindernissen, anderen Luftfahrzeugen und Wetteränderungen. In der offenen Kategorie ist sie nicht vorgeschrieben, aber oft sinnvoll, zum Beispiel auf belebten Baustellen oder in der Nähe von Kranen. Wird sie eingesetzt, legt Ihr vorher fest, wie Ihr Euch verständigt. Eine Ansprechperson vor Ort koordiniert die Absperrung und hält Kontakt zur Bauleitung und zu allen Personen auf der Baustelle. Wie viele Personen Ihr braucht und wer welche Rolle übernimmt, legt die Gefährdungsbeurteilung fest. Abbruchkriterien werden vorher vereinbart. Abbrechen ist kein Fehler, sondern aktiver Schutz.“
 

Folie 10 wird eingeblendet. Zu sehen ist die Überschrift „Vor dem Start: Erst prüfen, dann fliegen“. Im Hintergrund ist eine Drohne mit Laptop und Helmen auf einem Tisch zu sehen.Aufgeführt sind „1. Auftrag und Freigabe“, „2. Einsatzort und Umfeld“, „3. Kategorie und Qualifikation“, „4. Drohne und Akkus“ und „5. Organisation und Abbruch“. Unten steht „START nur, wenn alle Bedingungen passen!“.

Der Sprecher sagt: „Bevor die Drohne startet, müssen die wichtigsten Voraussetzungen geklärt sein. Erstens Auftrag und Freigabe: Was soll die Drohne tun? Hat der Bauherr oder Eigentümer zugestimmt? Ist der Einsatz mit der Bauleitung, anderen Gewerken und dem Kranbetrieb abgestimmt? Zweitens Einsatzort und Umfeld: Welche Geozonen sind betroffen und was gilt dort? Gibt es aktuelle NOTAM? Gibt es Personen, Verkehrswege, Krane, Stromleitungen oder andere Hindernisse? Wo ist ein sicherer Standplatz? Passen Wetter und Sicht? Drittens Kategorie und Qualifikation: Passen Betriebskategorie, Drohnenklasse und Kompetenznachweis zum Einsatz? Ist die steuernde Person unterwiesen und beauftragt und hat sie ihren Nachweis dabei? Viertens Drohne und Akkus: Sind Drohne, Propeller und Sensoren in Ordnung? Ist die Firmware aktuell, die eID angebracht und die Remote ID aktiv? Sind die Akkus geladen und unbeschädigt? Fünftens Organisation und Abbruch: Ist der Start- und Landeplatz frei? Sind Rollen und Ansprechpersonen klar? Wissen alle, wann der Flug abgebrochen wird? Gestartet wird nur, wenn alle Bedingungen passen. Ein kurzer, dokumentierter Vorflug-Check macht fehlende Voraussetzungen sichtbar, bevor die Drohne in der Luft ist.“
 

Folie 11 wird eingeblendet. Zu sehen ist die Überschrift „Nachflug-Check“. Im Hintergrund liegt eine Drohne auf einem Tisch mit einer Tasche, Akkus und einer Checkliste. Daneben stehen sechs nummerierte Schritte: „1 Drohne ausschalten und sichern“, „2 Akkus entnehmen, prüfen, abgekühlt sicher lagern“, „3 Drohne auf Schäden und Verschleiß kontrollieren“, „4 Flug, Störungen und Auffälligkeiten im Flugbuch dokumentieren“, „5 Aufnahmen sichern, nicht benötigte löschen“ und „6 Arbeitsbereich erst freigeben, wenn keine Gefahr mehr besteht.“ 

Der Sprecher sagt: „Nach der Landung ist der Einsatz noch nicht vorbei. Die Drohne wird ausgeschaltet und gesichert. Die Akkus werden entnommen, geprüft und nach dem Abkühlen sicher gelagert. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus werden nicht mehr verwendet. Dann prüfst Du Drohne und Propeller auf Schäden und Verschleiß. Den Flug und alle Störungen oder Auffälligkeiten trägst Du ins Flugbuch ein. Aufnahmen und Flugdaten werden gesichert. Was Du nicht brauchst, löschst Du. Erst wenn keine Gefährdung mehr besteht, wird der Arbeitsbereich wieder freigegeben. So ist der Einsatz auch nach dem Flug sicher abgeschlossen.“
 

Folie 12 wird eingeblendet. Zu sehen ist ein Bauarbeiter mit Schutzhelm, der lächelnd den Daumen hochhält. Zu sehen sind die Texte Pass auf Dich auf!“, „Wir sind für Dich da“ und „www.bgbau.de“.

Der Sprecher sagt: „Drohnen schützen und unterstützen Menschen dann, wenn ihr Einsatz gut geplant und durchgeführt wird. Pass auf Dich auf! Deine Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.“