Freiwillige Versicherung

Unternehmerinnen und Unternehmer oder unternehmerähnliche Personen sind nicht gesetzlich versichert. Die BG BAU bietet Ihnen aber die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Damit sind Sie bei allen betrieblichen Tätigkeiten gegen die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen (Wege von und zur Arbeit) und Berufskrankheiten abgesichert.

Auch private Bauherrinnen und Bauherren sind vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgenommen, können sich aber freiwillig versichern.

Freiwillige Versicherung für Unternehmerinnen und Unternehmer

Freiwillige Versicherung für private Bauherrinnen und Bauherren