Unser Angebot für Unternehmerinnen und Unternehmer
Wir unterstützen Sie bei allen Themen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten Ihrer Beschäftigten stellen wir die Leistungsfähigkeit mit allen geeigneten Mitteln wieder her.
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Servicehotline
Sie haben ein Anliegen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der kostenfreien Servicehotline helfen Ihnen gerne!
0800 3799100
Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr Freitag 08:00 bis 15:00 Uhr (Feiertage ausgenommen)
Präventionshotline
Mit der bundesweit einheitlichen und gebührenfreien Rufnummer
0800 8020100
können Sie die Prävention über besondere Gefahrensituationen bei der Arbeit informieren.
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr (Feiertage ausgenommen)
Sie erhalten ein Schreiben von der BG BAU und möchten dieses beantworten.
Nach Aufruf des Antwortportals im Internet geben Sie bitte unser Zeichen einschließlich der Buchstaben davor im Formular ein. Dieses finden Sie im Briefkopf unseres Schreibens.
Per Klick auf das Feld "Datei zum Hochladen auswählen" fügen Sie nun Ihre Unterlagen hinzu. Folgende Formate werden akzeptiert: PDF, JPG und PNG. Sie müssen mindestens eine und können bis zu zehn Dateien einreichen. Eine Datei darf maximal 5 MB haben.
Wenn Sie darüber hinaus Informationen an uns übermitteln wollen, können Sie dies im Feld "Mitteilung" optional tun.
Mit einem Klick auf "Senden" ist der Vorgang abgeschlossen und Ihre Dokumente sind unterwegs zu uns.
Unternehmen anmelden
Wenn Sie ein Unternehmen der Bauwirtschaft oder baunaher Dienstleistungen gründen, sind Sie nach § 192 SGB VII verpflichtet, der BG BAU binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens Folgendes mitzuteilen:
Die Unternehmensart (Gewerk, Branche),
die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen und geringfügig Beschäftigten),
den Unternehmensbeginn
und wenn noch kein Unternehmenssitz vorhanden ist, den Namen und den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Unternehmers.
Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Unternehmen die BG BAU der zuständige Unfallversicherungsträger ist, können Sie hier nachschauen: Unternehmensarten
Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Anzeige über unser Extranet oder per Brief bzw. per Fax an uns zu senden. Als private Bauherrin oder Bauherr melden Sie einen Unfall bitte per Brief oder Fax.
Unfallanzeige via Extranet
Im Extranet können Sie die Unfallanzeige online erstellen und ggf. notwendige Zusatzfragen zum Unfall beantworten. Im Anschluss erfolgt die elektronische Übersendung direkt an uns. Plausibilitätsabfragen beim Ausfüllen der elektronischen Anzeige verhindern fehlerhafte und unvollständige Dateneingaben und erleichtern so die Erfassung. Fehler, Missverständnisse und Rückfragen werden vermieden. Dies erspart Ihnen und uns Verwaltungsaufwand und führt zu einer Kostenreduzierung. Zum Extranet-Login
Digitale Unfallanzeige
Die DGUV hat in ihrem Serviceportal ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie für Ihre Unfallanzeige nutzen können. Zum Online-Formular
Schriftliche Unfallanzeige
Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.
Sie erhalten ein Schreiben von der BG BAU und möchten dieses beantworten.
Nach Aufruf des Antwortportals im Internet geben Sie bitte unser Zeichen einschließlich der Buchstaben davor im Formular ein. Dieses finden Sie im Briefkopf unseres Schreibens.
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Wenn Sie darüber hinaus Informationen an uns übermitteln wollen, können Sie dies im Feld "Mitteilung" optional tun.
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Wenn Sie ein Unternehmen der Bauwirtschaft oder baunaher Dienstleistungen gründen, sind Sie nach § 192 SGB VII verpflichtet, der BG BAU binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens Folgendes mitzuteilen:
Die Unternehmensart (Gewerk, Branche),
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den Unternehmensbeginn
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Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Unternehmen die BG BAU der zuständige Unfallversicherungsträger ist, können Sie hier nachschauen: Unternehmensarten
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Unfallanzeige via Extranet
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Schriftliche Unfallanzeige
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Raus aus der Sonne und aufgepasst: Hier gibt’s die erste Folge der Filmreihe #Nachgebohrt. Zimmerer Michi möchte wissen, ob es tatsächlich Menschen gibt, denen die Sonne nichts anhaben kann. Im Untersuchungsmobil des Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienstes der BG BAU im Münsterland geht er der Sache auf den Grund. Dort findet er heraus, welche Auswirkungen UV-Strahlung für die Gesundheit hat und was man dagegen tun kann.