Arbeiten an Gasleitungen

DGUV Information 203-090
Abrufnummer (BG BAU): 203-090
Stand 07/2024
Herausgeber: DGUV

Titelbild der DGUV Information 203-090: Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen - Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung.

Bildquelle: DGUV

Weitere Informationen

Die DGUV Information 203-090 „Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen – Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung“ ersetzt das Kapitel 2.31 „Arbeiten an Gasleitungen“ der DGUV Regel 100-500.

Sie findet Anwendung für Arbeiten an in Betrieb befindlichen Gasleitungen (Transport- und Verteilnetze), für Gase nach DVGW G 260 (A) (Erdgas und Erdgas-Wasserstoff-Gemische bis 10 Vol.-% Wasserstoff) sowie für deren In- und Außerbetriebnahme. Sie enthält Sicherheitsanforderungen für Leitungen aller Druckbereiche. Sie gibt dem Unternehmer oder der Unternehmerin sowie den betrieblichen Führungskräften eine Hilfestellung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und bei der Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Ebenso findet sie Anwendung bei Arbeiten an Gasleitungen im Bereich der Gasinstallation.

Gasführende Leitungen in Gasanlagen, zum Beispiel Verdichter- oder Gasdruckregel- und Messanlagen, werden in der DGUV Information 203-092 „Arbeitssicherheit beim Betrieb von Gasanlagen – Handlungshilfe zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung“ behandelt.

Ebenfalls erhältlich unter https://publikationen.dguv.de