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 Betreiben von Arbeitsmitteln
DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500)
                    Stand: 04/2008, aktualisierte Fassung 07/2024
                    
                
                
                    
                    Herausgeber: DGUV
                
            

Quelle: BG BAU
Informationen
Änderungen:
- Die vorhergehende Fassung vom Januar 2004 wurde um 16 Kapitel erweitert;
 siehe Kapitel 2.24 bis 2.39
- Aktualisierte Fassung 5. März 2007;
 siehe Abschnitte 2 und 3 sowie Kapitel 2.6, 2.12, 2.33 und Ergänzung des Kapitels 2.39;
 siehe auch Hinweis zum zwischenzeitlich zurückgezogenen Kapitel 2.13 und 2.34;
- Aktualisierte Fassung März 2017
 Kapitel 2.32 und 2.33 wurden zurückgezogen und das Kapitel 2.36 überarbeitet
- Aktualisierte Fassung Februar 2021
 Kapitel 2.3 zurückgezogen; siehe DGUV Informationen 209-008 „Presseneinrichter“ und DGUV Information 209-030 „Pressenprüfung“
- Aktualisierte Fassung April 2021
 Kapitel 2.9 wurde zurückgezogen;
- Aktualisierte Fassung Mai 2021
 Kapitel 2.8 und 2.21 wurden zurückgezogen
- Aktualisierte Fassung Februar 2022
 Kapitel 2.7, 2.18 Teil B und 2.25 wurden zurückgezogen
- Aktualisierte Fassung April 2022
 Kapitel 2.39 wurde zurückgezogen
- Aktualisierte Fassung März 2023;
 Kapitel 2.35, 2.37 und 2.38 wurden zurückgezogen
- Aktualisierte Fassung Juli 2023;
 Kapitel 2.2 wurden zurückgezogen
- Aktualisierte Fassung Juli 2024;
 Kapitel 2.11 und 2.22 wurden zurückgezogen
- Aktualisierte Fassung August 2024;
 Kapitel 2.5, 2.19, 2.28 und 2.29 wurden zurückgezogen
Weitere Informationen
Zur Zeit gibt es keine gedruckte Version.
Sie können die DGUV Regel 100-500 unter www.dguv.de/publikationen online als PDF beziehen. Derzeit wird diese Schrift überarbeitet.