Betreiben von Arbeitsmitteln

DGUV Regel 100-500 (bisher BGR 500)
Stand: 04/2008, aktualisierte Fassung 07/2024
Herausgeber: DGUV

Titelbild DGUV Regel 100-500 Betreiben von Arbeitsmitteln

Bildquelle: BG BAU

Informationen

Änderungen:

  • Die vorhergehende Fassung vom Januar 2004 wurde um 16 Kapitel erweitert;
    siehe Kapitel 2.24 bis 2.39
  • Aktualisierte Fassung 5. März 2007;
    siehe Abschnitte 2 und 3 sowie Kapitel 2.6, 2.12, 2.33 und Ergänzung des Kapitels 2.39;
    siehe auch Hinweis zum zwischenzeitlich zurückgezogenen Kapitel 2.13 und 2.34;
  • Aktualisierte Fassung März 2017
    Kapitel 2.32 und 2.33 wurden zurückgezogen und das Kapitel 2.36 überarbeitet
  • Aktualisierte Fassung Februar 2021
    Kapitel 2.3 zurückgezogen; siehe DGUV Informationen 209-008 „Presseneinrichter“ und DGUV Information 209-030 „Pressenprüfung“
  • Aktualisierte Fassung April 2021
    Kapitel 2.9 wurde zurückgezogen;
  • Aktualisierte Fassung Mai 2021
    Kapitel 2.8 und 2.21 wurden zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung Februar 2022
    Kapitel 2.7, 2.18 Teil B und 2.25 wurden zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung April 2022
    Kapitel 2.39 wurde zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung März 2023;
    Kapitel 2.35, 2.37 und 2.38 wurden zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung Juli 2023;
    Kapitel 2.2 wurden zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung Juli 2024;
    Kapitel 2.11 und 2.22 wurden zurückgezogen
  • Aktualisierte Fassung August 2024;
    Kapitel 2.5, 2.19, 2.28 und 2.29 wurden zurückgezogen

Weitere Informationen

Zur Zeit gibt es keine gedruckte Version.

Sie können die DGUV Regel 100-500 unter www.dguv.de/publikationen online als PDF beziehen. Derzeit wird diese Schrift überarbeitet.