Persönliches Budget

Zur Förderung der Selbstbestimmung besteht die Möglichkeit, Leistungen zur Teilhabe und ergänzende Leistungen auch als persönliches Budget zu erbringen.

Das persönliche Budget ist keine zusätzliche Leistung, sondern eine andere Form der Ausführung von Leistungen – Geldleistungen statt Sachleistungen.

Als Persönliches Budget kommen vor allem ergänzende Leistungen im Rahmen der Heilbehandlung und Rehabilitation in Betracht. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Fahrtkosten,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder auch die
  • Pflegeleistungen der BG BAU.

Sie möchten weitere Informationen oder eine Leistung als persönliches Budget erhalten?

Setzen Sie sich mit uns telefonisch oder schriftlich mit einem formlosen Schreiben in Verbindung. Wir beraten Sie gern und besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten.