Unbedenklichkeitsbescheinigung

Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) können Sie nachweisen, dass Ihr Unternehmen der BG BAU angehört und Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen, bezogen auf die gemeldeten Jahresarbeitsentgelte, nachgekommen sind.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung enthält Angaben über:

  • die veranlagten Unternehmensteile,
  • die Höhe der Arbeitsentgelte und
  • die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung für das eigene Unternehmen anfordern

Benötigen Sie für Ihr eigenes Unternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, können Sie diese ganz einfach telefonisch oder online anfordern.

Da es sich um ein sicheres und digitales Verfahren handelt, enthält die Unbedenklichkeitsbescheinigung einen QR-Code für die Echtheitsprüfung.
Dies bietet vor allem den Vorteil, dass Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung auch scannen, abspeichern, vervielfältigen und als Datei an mehrere Auftraggeber elektronisch weiterreichen können.

Ihre Ansprechperson finden Sie unter: https://ansprechpersonen.bgbau.de

Sind Sie im Onlineportal „meine BG BAU“ für Unternehmen registriert, können Sie dort jederzeit eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern und als PDF-Datei abrufen. Haben Sie noch keinen Zugang, registrieren Sie sich hier.

Führen Sie als Hauptunternehmer sofort nach Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Echtheitsprüfung durch.

  1. Echtheitsprüfung für die vorliegende Unbedenklichkeitsbescheinigung aufrufen

    Die Echtheitsprüfung kann wie folgt aufgerufen werden:

    - Scannen des QR-Codes,
    - Eingabe des Links oder
    - Eingabe des Codes unter „meine BG BAU“
     
  2. Echtheitsprüfung für die vorliegende Unbedenklichkeitsbescheinigung durchführen

    Lassen Sie sich die Unbedenklichkeitsbescheinigung als PDF anzeigen, gleichen Sie die Angaben mit denen auf der Ihnen vorliegenden Unbedenklichkeitsbescheinigung ab und prüfen Sie diese.
     
  3. Echtheitsprüfung für die vorliegende Unbedenklichkeitsbescheinigung nachweisen

    Die BG BAU empfiehlt den Nachweis der Echtheitsprüfung abzuspeichern oder auszudrucken. Um einer möglichen Haftung vorzubeugen, sollte der Auftraggeber (Hauptunternehmer) die Unbedenklichkeitsbescheinigung zusammen mit dem Nachweis der Echtheitsprüfung zur Schuldbefreiung (Exkulpation) der BG BAU im Haftungsfall vorlegen können. Über das Feld „Nachweis anzeigen“ stellt die BG BAU den Nachweis zur Verfügung.
     

Wollen Sie als Auftraggeber (Hauptunternehmer) ein anderes Unternehmen (Auftragnehmer) mit der Erbringung von Baudienstleistungen beauftragen, empfehlen wir, sich eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG BAU übergeben zu lassen, sofern der Auftragnehmer nicht präqualifiziert ist. So können Sie sicherstellen, dass es sich bei dem potenziellen Auftragnehmer um ein zuverlässiges und vertrauenswürdiges Nachunternehmen handelt. Gleichzeitig vermeiden Sie, für Sozialversicherungsbeiträge des Auftragnehmers in Haftung genommen zu werden, sollte dieser seinen Zahlungspflichten nicht nachkommen. Für die Haftungsbefreiung (sogenannte Exkulpation) werden nur qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigungen akzeptiert. Eine Checkliste sowie nähere Informationen finden Sie hier:

Checkliste Hauptunternehmerhaftung (PDF, 808 KB)

Hinweis: Überprüfen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung auf Plausibilität und achten Sie darauf, dass sich die Arbeitsentgelte auf das gesamte Jahr und nicht nur auf den Zeitraum der ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung beziehen. Als Auftraggeber sollten Sie stets prüfen, ob die Arbeitsentgelte im Verhältnis zu der Anzahl der Beschäftigten, die auf der oder den Baustellen eingesetzt werden, oder zum Auftrag plausibel sind.

Sofern Ihr Auftragnehmer für Sie eine Vollmacht einreicht, können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung direkt bei der BG BAU schriftlich oder telefonisch anfordern: 

Vollmacht (PDF, 227 KB)

Um Ihre Arbeit zu erleichtern, bieten wir zudem eine gemeinsame Vollmacht mit der SOKA-BAU und den Krankenkassen an:

Gemeinsame Vollmacht (PDF, 621 KB)

So können Sie zusätzlich eine Bescheinigung der SOKA-BAU und Krankenkassen für den Nachunternehmer beantragen. Damit können Sie sich einen Eindruck über dessen Tariftreue und seine Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Anzahl der Beschäftigten verschaffen.

Für die Vollmacht zum Anfordern von qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei der BG BAU füllen Sie das Formular mit entsprechendem Kreuz bei der BG BAU aus, drucken es aus und senden es von Ihrem Nachunternehmer unterschrieben – im Original – per Post an die BG BAU.

Für eine Bescheinigung der SOKA-BAU oder der Krankenkasse lassen Sie diese Vollmacht mit entsprechender Auswahl der Einzugsstelle von jedem Auftragnehmer ausfüllen und unterschreiben. Das Formular ist anschließend an die in der Vollmacht genannte Adresse zu schicken. Eine Kopie ist gegenüber diesen Institutionen ausreichend.

Als Auftraggeber haben Sie auch die Möglichkeit, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch über „meine BG BAU“ für Unternehmen zu erhalten.
 

Wollen Sie als Auftraggeber (Hauptunternehmer) eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Auftragnehmers (Nachunternehmer) anfordern, benötigen Sie zuvor eine entsprechende Berechtigung. Der Auftragnehmer kann Ihnen im Onlineportal „meine BG BAU“ für Unternehmen die Berechtigung zum Abruf von Unbedenklichkeitsbescheinigungen einrichten. Hinweise dazu finden Sie auf der Seite Fragen und Antworten in „meine BG BAU“.

Wurde die Berechtigung für Sie vom Auftragnehmer erteilt, erhalten Sie als Auftraggeber eine E-Mail mit dem Link zum Portal „meine BG BAU“ für Unternehmen. Nach der Registrierung können Sie mit dem Aktivierungscode des Auftragnehmers den Zugang hinzufügen.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Unbedenklichkeitsbescheinigungen haben, können Sie sich jederzeit telefonisch informieren. Ihre Ansprechperson finden Sie unter: https://ansprechpersonen.bgbau.de