Gleisbau

Im Gleisbau werden oft spezielle Geräte verwendet, aber teilweise auch noch Leitern. Hier bieten sich effektive und innovative Lösungen an, um Absturzunfälle mit Leitern zu vermeiden.

Zwei Personen in den erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstungen stehen auf einer fahrbaren Arbeitsbühne bei Montagearbeiten am Dachtragwerk der Bahnsteigüberdachung und Verkehrssicherung durch Bauzaun.
  • Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

Substitution

Technische Schutzmaßnahmen

Organisatorische Schutzmaßnahmen

  • z.B. Arbeitsschutzorganisation im Betrieb: Unterweisung beinhaltet, dass Leiter immer die 2. Wahl ist und andere Arbeitsmittel bevorzugt werden.

Personenbezogene Schutzmaßnahmen

Ausnahmsweise

Unfallträchtig

  • Ohne Absturzsicherung

Die Auflistung ist nicht vollständig, weitere Lösungen sind möglich.

 


* Es ist grundsätzlich zwischen folgenden Fällen zu unterscheiden: Der Gleisbereich muss frei von Fahrleitungsanlagen sein. Zudem ist sicherzustellen, dass diese ausgeschaltet und sichtbar geerdet sind. 
Sollte die OLA vorhanden und nicht ausgeschaltet bzw. der Schaltzustand unklar sein, ist der Schutzabstand einzuhalten (bahntechnisch unterwiesene Personen = 1,5 m). 
Das bedeutet, dass eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Einsatzes von Leitern, ZW-HAB etc., langen Arbeitsmitteln und dem Aufenthalt von Personen auf Wagen/Maschinen mit Gefahr des Unterschreitens des Schutzabstandes durchgeführt werden muss. Das Ergebnis kann nur ein Verbot des Einsatzes sein, sofern es nicht im Regelwerk des Bahnbetreibers bereits untersagt ist.