Expositionsbeschreibungen

Der Gesprächskreis ermittelt die Expositionen von Dämpfen und Aerosolen aus Bitumen in allen Bereichen, in denen Bitumen heiß eingesetzt wird. In Expositionsbeschreibungen werden die Ergebnisse für eine Tätigkeit dargestellt

Der Ausschuss für Gefahrstoffe hat 2000 auf Vorschlag des Gesprächskreises einen technisch begründeten Grenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen in Höhe von 10 mg/m³ festgelegt (die Begründung für diesen Grenzwert steht in der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 901 (PDF, 63 KB).

Wie alle technisch bedingten Grenzwerte wurde dieser Wert mit der Gefahrstoffverordnung Ende 2004 zurückgezogen worden (Download [PDF, 15 KB]).

Beim Einsatz lösemittelhaltiger Bitumenprodukte ereignen sich immer wieder Unfälle, z.T. mit Todesfolge. Hier sind Bitumenemulsionen die Alternative (Download [PDF, 31 KB]).