Das Gerüst muss durch eine qualifizierte Person des gerüstnutzenden Unternehmens auf sichtbare Mängel kontrolliert werden (siehe Abbildung oben mit den Punkten A bis I):
- A: Steht auf dem Prüfprotokoll, dass das Gerüst geprüft und freigegeben ist?
- B: Ist das Gerüst für die Tätigkeit geeignet und augenscheinlich in Ordnung?
- C: Ist das Gerüst ausreichend verankert?
- D: Steht das Gerüst auf stabilem Untergrund und lastverteilenden Belägen?
- E: Ist alle 5 Felder eine Diagonale angebracht?
- F: Sind der dreiteilige Seitenschutz (Geländer, Mittelholm und Bordbrett) und auch der Stirnseitenschutz überall vorhanden?
- G: Sind die Zugänge ok? Ist der Treppenaufgang am Gerüst fest angebracht und in Ordnung?
- H: Ist der Abstand zu Gebäuden überall ≤ 30 cm?
- I: Ist das Gerüst noch begehbar oder wird zu viel Material auf dem Gerüst gelagert?
Besonders gefährlich sind Veränderungen am Gerüst durch andere Gewerke, zum Beispiel für Schuttrutschen oder Bauaufzüge.
Auch Zeitdruck und die Nutzung durch mehrere Unternehmen gleichzeitig erhöhen das Unfallrisiko auf Baustellen.