Gerüstnutzung - Plan für den Gebrauch, Inaugenscheinnahme durch den Nutzer

Baustein - Arbeitsverfahren C 359
Stand 05/2021
Herausgeber: BG BAU

Titelbild des Bausteins C 359

Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU

Informationen

Aufgrund von Änderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" und TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" wurden die Bausteine im Mai 2019 aktualisiert. Der Baustein C 359 wurde in diesem Zuge neu eingeführt.

Liste der geänderten und neuen Einzelbausteine