Gerüstnutzung - Plan für den Gebrauch, Inaugenscheinnahme durch den Nutzer
Baustein - Arbeitsverfahren C 359
Stand 05/2021
Herausgeber: BG BAU
Bildquelle: H.ZWEI.S Werbeagentur GmbH / (c) BG BAU
Informationen
Aufgrund von Änderungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" und TRBS 2121 Teil 2 "Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern" wurden die Bausteine im Mai 2019 aktualisiert. Der Baustein C 359 wurde in diesem Zuge neu eingeführt.