Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten

DGUV Information 201-011 (bisher BGI/GUV-I 663)
Abrufnummer (BG BAU): 201-011
Ausgabe: 01/2023
Herausgeber: DGUV

5,00 EUR
Für BG BAU Mitgliedsunternehmen kostenlos

Titelbild der DGUV Information 201-011 "Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten".

Bildquelle: DGUV

Informationen

Die DGUV 201-011 „Information Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“ ersetzt die alte „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“ und ist das neue Standardwerk für Baustellen, bei dem alle am Bau beteiligten Akteure hilfreiche Informationen und praktische Hinweise zum Thema Arbeits- und Schutzgerüste sowie jetzt auch Montagegerüste finden.

Viele bewährte und immer noch aktuelle Inhalte wurden aus der alten Fassung übernommen oder auf heutige Standards angepasst. Zudem sind viele neue praxisorientierte Inhalte und Regelungen aus den staatlichen Vorschriften und den Regelwerken der Unfallversicherungsträger aufgenommen worden, um vollumfänglich die sichere Verwendung von Gerüsten abzubilden.

Bei der Überarbeitung der Ausgabe aus dem Jahr 2011 wurden unter anderem folgende Änderungen vorgenommen:

  • Änderung des Titels von „Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten“ zu „Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten“
     
  • Anpassung an die aktuellen Regelungen und Begriffsbestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und deren technischen Regeln (TRBS und ASR) sowie an die aktuellen Regelungen der Unfallversicherungsträger, wie z. B. der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“
     
  • Aufteilung der Schrift in die Kapitel Auftraggebende, Gerüstersteller und Gerüstnutzer. Die einzelnen Kapitel sind Anhand des Bauablaufs gegliedert worden.
     
  • Einfügen eines neuen Kapitels „Auftraggebende und Planende (Verantwortung bei Planung und Durchführung des Bauvorhabens)“
     
  • Aufnahme des Themas „Montagegerüste“

Weitere Informationen

Zu beziehen unter https://publikationen.dguv.de
 

Die Checkliste für Gerüstnutzer ist nicht wieder aufgenommen worden, aber als Baustein F 706 Checkliste für Nutzerinnen oder Nutzer von Gerüsten verfügbar.

Diese Checkliste ist eine Hilfestellung für qualifizierte Personen nach TRBS 2121-1 (bzw. § 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV), die Gerüste vor der Benutzung auf offensichtliche Mängel und Funktionalität kontrollieren. Ohne die in der Regel arbeitstägliche Kontrolle, ob das Gerüst für die Tätigkeit geeignet und augenscheinlich in Ordnung ist, darf ein Gerüst von Gerüstnutzern nicht betreten werden.