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Zweigeteiltes Bild: Links zieht eine Person mit einer ergonomischen Tragehilfe ein schweres Paket eine Treppe hinaus. Rechts paddeln zwei lächelnde Personen mit Schwimmwesten in Kajaks über einen Fluss.

Berufskrankheiten vermeiden

Unter dem Motto „Gesund arbeiten. Besser leben.“ laden wir Sie ein, sich über Gesundheitsgefährdungen wie Muskel-Skelett-Belastungen und wirksame Gegenmaßnahmen zu informieren.  Lesen Sie mehr

Beleuchtete Straßenbaustelle bei Dunkelheit und Regen.

Dunkle Jahreszeit: Sichtbar ist sicher

Im Herbst steigt das Unfallrisiko, auch und besonders auf Baustellen. Die BG BAU empfiehlt Schutzmaßnahmen, damit Beschäftigte gut sichtbar bleiben und sicher arbeiten können.  Lesen Sie mehr

Jacob Wolff beim Eishockeytraining in Bremen.

Ich und die BG BAU. Zusammen seit 2006.

Der BG BAU-Versicherte Jacob Wolff erzählt in verschiedenen Videos, wie er nach einem schweren Arbeitsunfall den Weg zurück in ein selbstbestimmtes und aktives Leben gefunden hat.   Lesen Sie mehr

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Servicehotline

Sie haben ein Anliegen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der kostenfreien Servicehotline helfen Ihnen gerne!

0800 3799100


Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Sie haben eine besondere Gefahrensituation vor Ort auf einer Baustelle bzw. an Ihrem Arbeitsplatz entdeckt? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen an der bundesweit einheitlichen und gebührenfreien Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gerne zur Seite.

0800 8020100
 

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr
Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr

Hier haben Sie die Möglichkeit, die passende Ansprechperson für Ihr Anliegen zu finden.

Prävention - Suche nach Ort oder Postleitzahl
Prävention - Suche nach Fachthema
Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischer Dienst der BG BAU
Mitglieder und Beiträge
Rehabilitation und Leistungen

Unternehmen anmelden

Wenn Sie ein Unternehmen der Bauwirtschaft oder baunaher Dienstleistungen gründen, sind Sie nach § 192 SGB VII verpflichtet, der BG BAU binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens Folgendes mitzuteilen:

  • Die Unternehmensart (Gewerk, Branche),
  • die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen und geringfügig Beschäftigten),
  • den Unternehmensbeginn
  • und wenn noch kein Unternehmenssitz vorhanden ist, den Namen und den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Unternehmers.
  • Am einfachsten geht das online: Unternehmen anmelden

Wenn Sie nicht sicher sind, ob für Ihr Unternehmen die BG BAU der zuständige Unfallversicherungsträger ist, können Sie hier nachschauen: Unternehmensarten

Weitere Informationen für neue Mitgliedsunternehmen

Privates Bauvorhaben anmelden

Wollen Sie in Kürze mit einem privaten Bauvorhaben beginnen?

Dann können Sie uns hier einfach und schnell Ihr Bauvorhaben online melden.

Hinweis: Nach § 192 SGB VII haben Sie als Bauherr bestimmte Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber der BG BAU:

Dazu gehören

  • die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
  • die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.

Weiterhin bestehen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten für unter anderem den Namen und die Anschrift des oder der Bauherren, die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift, die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende sowie die geleisteten Helferstunden aller Helfer.

Weitere Informationen für private Bauvorhaben

Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Unfallanzeige via „online antworten“, Kundenportal „meine BG BAU“, Extranet, auf dem Postweg oder per Fax an uns zu senden. 

Als private Bauherrin oder Bauherr melden Sie einen Unfall bitte über „online antworten“ oder das Extranet bzw. per Brief oder Fax. 

Bitte beschreiben Sie das Unfallgeschehen möglichst detailliert und vollständig.

Unfallanzeige via „online antworten“

Im Bereich „online antworten“ haben wir ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie ohne Login für die Meldung des Unfalls nutzen können.

Zum Online-Formular

Unfallanzeige via „meine BG BAU“

Auch in unserem passwortgeschützten Kundenportal „meine BG BAU“ haben Sie die Möglichkeit, einen Unfall zu melden.

Zum Login von „meine BG BAU“

Unfallanzeige via Extranet

Im Extranet können Sie die Unfallanzeige online erstellen und ggf. notwendige Zusatzfragen zum Unfall beantworten. Im Anschluss erfolgt die elektronische Übersendung direkt an uns. Plausibilitätsabfragen beim Ausfüllen der elektronischen Anzeige verhindern fehlerhafte und unvollständige Dateneingaben und erleichtern so die Erfassung. Fehler, Missverständnisse und Rückfragen werden vermieden. Dies erspart Ihnen und uns Verwaltungsaufwand und führt zu einer Kostenreduzierung. 

Zum Extranet-Login

Unfallanzeige per Brief oder Fax

Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.

Formular Unfallanzeige (PDF, 204 KB)
Erläuterungen zur Unfallanzeige (PDF, 15 KB)

Die Anschriften unserer Regionen und Dienstleistungszentren können Sie unter Eingabe Ihrer Postleitzahl der Ansprechpersonensuche der BG BAU entnehmen.

Durchgangsärztin oder -arzt finden

Hier können Sie nach einem Durchgangsarzt suchen.

Weitere Informationen zum Durchgangsarztverfahren

Profitieren Sie von aktuellen Informationen

Mit dem Newsletter der BG BAU erhalten Sie alle wichtigen Meldungen und aktuelle Informationen zum Thema Arbeitsschutz per E-Mail.

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Nutzen Sie die Vorteile unseres Kundenportals „meine BG BAU“ und profitieren Sie von unseren vielfältigen Online-Services. Auf die umfangreichen Funktionen des Kundenportals können Sie von jedem Ort schnell und einfach online zugreifen und erhalten somit zu jeder Zeit Einsicht in Ihre Daten.

Zum Kundenportal „meine BG BAU“

Schnell und einfach online antworten

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Antwort auf unser Schreiben direkt online und ohne Login per Scan oder Foto einzureichen.

Zum Bereich „online antworten"

Wie funktioniert „online antworten“?

Sie erhalten ein Schreiben von der BG BAU und möchten dieses beantworten.

Nach Aufruf der Seite „online antworten“ im Internet geben Sie bitte unser Zeichen einschließlich der Buchstaben davor im Formular ein. Dieses finden Sie im Briefkopf unseres Schreibens.

Per Klick auf das Feld "Datei zum Hochladen auswählen" fügen Sie nun Ihre Unterlagen hinzu. Folgende Formate werden akzeptiert: PDF, JPG und PNG. Sie müssen mindestens eine und können bis zu zehn Dateien einreichen. Eine Datei darf maximal 5 MB haben.

Wenn Sie darüber hinaus Informationen an uns übermitteln wollen, können Sie dies im Feld "Mitteilung" optional tun.

Mit einem Klick auf "Senden" ist der Vorgang abgeschlossen und Ihre Dokumente sind unterwegs zu uns.

Hier finden Sie die Standorte der BG BAU und die Zentren des Arbeitsmedizinischen Dienstes der BG BAU GmbH mitsamt Adresse und Anfahrtsbeschreibung.

Standorte

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Sie haben eine besondere Gefahrensituation vor Ort auf einer Baustelle bzw. an Ihrem Arbeitsplatz entdeckt? Unsere Expertinnen und Experten stehen Ihnen an der bundesweit einheitlichen und gebührenfreien Hotline für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gerne zur Seite.

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Unternehmen anmelden

Wenn Sie ein Unternehmen der Bauwirtschaft oder baunaher Dienstleistungen gründen, sind Sie nach § 192 SGB VII verpflichtet, der BG BAU binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens Folgendes mitzuteilen:

  • Die Unternehmensart (Gewerk, Branche),
  • die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer (einschließlich Aushilfen und geringfügig Beschäftigten),
  • den Unternehmensbeginn
  • und wenn noch kein Unternehmenssitz vorhanden ist, den Namen und den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Unternehmers.
  • Am einfachsten geht das online: Unternehmen anmelden

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Privates Bauvorhaben anmelden

Wollen Sie in Kürze mit einem privaten Bauvorhaben beginnen?

Dann können Sie uns hier einfach und schnell Ihr Bauvorhaben online melden.

Hinweis: Nach § 192 SGB VII haben Sie als Bauherr bestimmte Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber der BG BAU:

Dazu gehören

  • die Auskunft darüber, ob und welche nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten ausgeführt werden,
  • die Auskunft darüber, welche Unternehmer mit der Ausführung der gewerbsmäßigen Bauarbeiten beauftragt sind.

Weiterhin bestehen Mitteilungs-, Auskunfts- und Aufzeichnungspflichten für unter anderem den Namen und die Anschrift des oder der Bauherren, die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens und der Baustellenanschrift, die Anzeige über den Baubeginn und das Bauende sowie die geleisteten Helferstunden aller Helfer.

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Als Unternehmerin bzw. Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, die Unfallanzeige via „online antworten“, Kundenportal „meine BG BAU“, Extranet, auf dem Postweg oder per Fax an uns zu senden. 

Als private Bauherrin oder Bauherr melden Sie einen Unfall bitte über „online antworten“ oder das Extranet bzw. per Brief oder Fax. 

Bitte beschreiben Sie das Unfallgeschehen möglichst detailliert und vollständig.

Unfallanzeige via „online antworten“

Im Bereich „online antworten“ haben wir ein Online-Formular bereitgestellt, welches Sie ohne Login für die Meldung des Unfalls nutzen können.

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Unfallanzeige via „meine BG BAU“

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Unfallanzeige via Extranet

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Unfallanzeige per Brief oder Fax

Natürlich können Sie uns die Unfallanzeige auch weiterhin per Brief oder Fax zusenden. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, die Unfallanzeige nicht per E-Mail zu übersenden.

Formular Unfallanzeige (PDF, 204 KB)
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Standorte

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?

Videos der BG BAU

1x1: Erfolgreich unterweisen

Das Video aus der Reihe Das kleine 1x1 im Arbeitsschutz gibt Hinweise, wie Unternehmerinnen und Unternehmer die verpflichtende Unterweisung ihrer Beschäftigten erfolgreich durchführen können.

Videoquelle: BG BAU

Termine

09
Nov

73. Deutsche Meisterschaft der Bau-Handwerke

German Craft Skills - Berufswettbewerb um den Bundessieg

09.11.2024 – 11.11.2024    |   Bühl
12
Nov

Stand der Technik: Sicheres Verhalten und sichere Verhältnisse in 5 Minuten

60 Minuten mit Experten

12.11.2024    |   Online

Neue Medien der BG BAU

Standardbild Abspielen

1x1 im Arbeitsschutz: Umgang mit Stress

Betriebliches Eingliederungsmanagement (Plakat und Postkarte)

Mensch und Arbeitsplatz – Arbeiten mit Handwerkzeugen

Bildungsangebote 2025 - Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

2026 Prüfplakette für Arbeitsmittel (ehemals Sachkundigen-Prüfung)

BG BAU aktuell 2024/3 Ausbau

BG BAU aktuell 2024/3 Gebäudemanagement

BG BAU aktuell 2024/3 Rohbau

BG BAU aktuell 2024/3 Tiefbau

Kompetenzzentrum für Unternehmer - Fortbildung nach DGUV Vorschrift 2 "Was sind Berufskrankheiten?"

Ziele als Erfolgsfaktor für eine gesunde Organisation

Arbeiten an Gasleitungen

BauPortal 2024/3

Poster „Alles klar bei dir?“ (DIN A2)

Poster „High Risk“ (DIN A2)

Poster „Kiffen verboten“ (DIN A2)

T!PPS - Zeitung für Beschäftigte der Bauwirtschaft 2024/1

Checkliste: Lärmschutz planen: Gehörschutz auswählen

Hitzeaktionsplan: Outdoor-Baustellen

Hitzeaktionsplan: Indoor-Baustellen

Arbeitsschutzprämien (Katalog)

Bildungsangebote 2024 - Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen

Kompetenzzentrum für Unternehmer - Fortbildung nach DGUV Vorschrift 2: Auszubildende an Bord holen

Umgang mit Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit bei der Arbeit

Schweißrauchminderung im Betrieb – Schweißrauchminderungsprogramm

Das Schulterkolleg - Präventionsangebot bei Schulterbelastung im Beruf

Stetigförderer für Schüttgut

Sicherer Umgang mit Teleskopstaplern

Präventionsfeld „Gesundheit bei der Arbeit“ - Positionierung und Qualitätskriterien

Laserstrahlung auf Baustellen

Inklusion im Betrieb