Technische und organisatorische Maßnahmen haben Vorrang vor personenbezogenen Schutzmaßnahmen nach dem (S)-T-O-P Prinzip.
Absaugbohrer für staubfreies Bohren
Abbruchhämmer mit Absaugung für staubarme Arbeiten
Entstauber für Reinigungszwecke und als Absaugung an Maschinen
Wenn eine technische Schutzmaßnahme nicht ausreicht, kann die Kombination mehrerer Schutzmaßnahmen (zum Beispiel abgesaugte Handmaschine und Luftreiniger) eine ausreichende Staubreduktion bewirken.
Lassen sich aus arbeitstechnischen Gründen die oben aufgeführten Maßnahmen nicht umsetzen, sind Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) zu benutzen