Bleiweißhaltige Beschichtungen auf Holz

Bleiweißhaltige Beschichtungen wurden bis 1960 sowohl im Innenbereich wie auch im Außenbereich zur Beschichtung von Holzbauteilen in den alten Bundesländern verwendet. Bei der Bearbeitung dieser Holzbauteile (Türen, Fenster, Rahmen) muss daher immer mit einer Blei-Exposition der Beschäftigten gerechnet werden. Blei und seine Verbindungen sind giftig und können das Kind im Mutterleib beschädigen. Insbesondere beim trockenen Abschleifen oder Abbrennen entstehen hohe Belastungen durch Bleistäube und -rauche, die es zu vermeiden gilt.

Die BG BAU hat daher mit mehreren Malerbetrieben und Verbänden Verfahren entwickelt, um diese Bauteile ohne Belastung der Beschäftigten bearbeiten zu können.

Wenn nur die Oberfläche der vorhandenen Beschichtung für eine Überholungsbeschichtung aufgeraut und geglättet werden soll, kann entsprechend der Verfahrensbeschreibung "Anschleifen bleiweißhaltiger Beschichtungen auf Holz" gearbeitet werden.

Soll die Beschichtung aber komplett entfernt werden, sollte entsprechend der Handlungsanleitung "Abbeizen bleihaltiger Beschichtungen auf Holz" gearbeitet werden. Wenn nach dieser Handlungsanleitung bleihaltige Holzanstriche abgebeizt werden, entstehen keine bleihaltigen Aerosole oder Stäube.

Eventuell notwendige Nacharbeiten können dann entsprechend der Verfahrensbeschreibung "Nachschleifen von Holzoberflächen nach dem Abbeizen bleiweißhaltiger Beschichtungen" erfolgen.

Die genannten Verfahrensbeschreibungen zum An- und Nachschleifen sowie zugehörige Expositionsbeschreibungen können Sie im BG BAU Portal GISBAU erhalten.

In zwei Artikel erhalten Sie weitere Informationen zu den Verfahren.       

    Behandlung bleiweißhaltiger Beschichtungen auf Holz mit Handschleifmaschinen
    Abbeizen bleihaltiger Beschichtungen auf Holz

März 2015