Frequenzbewertung, Spitzen- und Dauerschallpegel

Frequenzbewertung

Für die Beurteilung einer Schallquelle im Hinblick auf das menschliche Hörvermögen wird die Lautstärke in dB(A) angegeben. Der (A)-bewertete Schalldruckpegel berücksichtigt die natürliche frequenzabhängige Gehörempfindung des Menschen. Es handelt sich also dabei um eine ergänzende Information, eine so genannte Frequenzbewertungskurve (A). 

Um hohe Schallpegel richtig bewerten zu können, wird im Arbeitsschutz bei der Messung eines Spitzen-Schallpegels die s. g. C-Bewertung verwendet. Der Spitzenpegel wird also in dB(C) angegeben.

Schalldruckpegel

Spitzenschalldruckpegel LpC,peak

Der Spitzenschalldruckpegel ist der Höchstwert des momentanen Schalldruckpegels.

Dauerschallpegel

Für die Bewertung eines Schallpegels (L) im Hinblick auf eine Gehör-Gefährdung wird die Messung über einen längeren Zeitraum durchgeführt.

Der gemessene Schallpegel wird dann gemittelt, woraus ein "äquivalenter Dauerschallpegel" angegeben wird.

äquivalenter Dauerschallpegel LAeq in dB(A)

Einige typische Schallpegel:

Schallpegel

Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h

Um in der Praxis verschiedene Schallpegel miteinander vergleichen zu können, werden diese auf einen 8-Stunden Arbeitstag bezogen. Diser Wert wird Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h (dB(A)) genannt. Er bestimmt die spezifische akustische Situation am Arbeitsplatz. Für die Gefährdung des Gehörs ist die Schallenergie maßgebend. Das Gehör ist umso gefährdeter, je höher der Schallpegel und je länger dieser auf den Menschen einwirkt.

Die zulässige, tägliche Schallbelastung für eine 8-stündige Arbeitsschicht ist auf 85 dB(A) (oberer Auslösewert nach Lärm-Vibrations-ArbschV) festgelegt. Die aufgeführten Pegelwerte setzen voraus, dass sich das Gehör außerhalb der Arbeitszeit erholen kann. Das bedeutet, dass der Schallpegel in der Freizeit unter 70 dB(A) bleibt.

Schalldruckpegel