Gleisbau: Hörbarkeit von Warnsignalen

Bei der Projektierung automatischer Warnsysteme für Gleisbaustellen muss der Störschallpegel der Gleisbaumaschinen berücksichtigt werden, um die Wahrnehmbarkeit der akustischen Warnsignale zu gewährleisten. Maßgeblich ist der maximale Störschallpegel.

Um auszuschließen, dass die Warnsignale durch Maschinengeräusche verdeckt werden, wird in der Richtlinie 479.0001, Anhang 2 (1/2007) der DB AG gefordert, dass der Warnsignalpegel im Arbeitsbereich (am Ohr der Beschäftigten) mindestens 3 dB(A) über dem Störschallpegel liegen muss.

Der für den Bahnbetrieb zuständigen Stelle (BzS) sind die maximalen Störschallpegel der einzusetzenden Baumaschinen mitzuteilen, damit die Projektierung automatischer Warnsysteme auf dieser Grundlage erfolgen kann.

Für Baustellen bei der DB AG kann diese Mitteilung als Ergänzung zum Sicherungsplan erfolgen. Dafür kann dem Sicherungsplan eine Liste mit Art, Anzahl und Störschallpegeln der Maschinen als Formblatt beifügt werden.

Die Störschallpegel können der Liste (Formblatt) entnommen werden.