Akute aquatische Toxizität (Lemna)

Erläuterung:

Lemna gehören zu den Wasserlinsengewächsen. Zur Ermittlung der akuten aquatischen Toxizität von Substanzen ist der Lemna-Test bei stark kolorierten Substanzen eine geeignete Alternative zur Prüfung an einer Alge.

Messverfahren:

Die akute Toxizität für Lemna wird experimentell bestimmt.
Die Lemna werden verschiedenen Konzentrationen der dem Süßwasser zugesetzten Prüfsubstanz für einen Zeitraum von 7 Tagen ausgesetzt. Parallel dazu werden Lemna-Kontrollgruppen unter denselben Bedingungen, aber ohne Prüfsubstanz angesetzt.

Es wird mittlere Hemmkonzentration der Wachstumsrate ErC50 in [mg/l] bestimmt. Das ist die Konzentration des Stoffes, die bei 50% der Lemna die Wachstumsrate hemmt.

Geeignete Prüfmethoden:

Die Bestimmung der akuten Toxizität für Lemna wird mit dem Wachstumsinhibitionstest durchgeführt, der in der Verordnung (EG) Nr. 761/2009 (1. Änderungsverordnung der Prüfmethoden-Verordnung), Methode C.26 beschrieben ist.

Es ist vorteilhaft, vorläufige Angaben zur Wasserlöslichkeit, Lichtbeständigkeit, Dampfdruck, Dissoziationskonstante, Verteilungskoeffizient, chemische Stabilität, biologische Abbaubarkeit der Substanz zu haben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Bei der akuten Toxizität für Lemna wird die ermittelte mittlere Hemmkonzentration ErC50 in [mg/l] unter Angabe der Lemnaspezies, des Expositionszeitraumes und der Prüfmethode angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:

Gemäß CLP-Verordnung können Stoffe und Gemische aufgrund der akuten aquatischen Toxizität bei Lemna in die Gefahrenklasse „Akut gewässergefährdend“, Kategorie „Akut 1“ eingestuft werden. Gekennzeichnet werden Stoffe und Gemische mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09) und dem Signalwort „Achtung“ mit dem H-Satz H400.
Die akute aquatische Toxizität bei Lemna kann gemäß CLP-Verordnung auch eines der Kriterien für die Einstufung in die Gefahrenklasse „Gewässergefährdung“ -in Verbindung mit der Abbaubarkeit und der Bioakkumulation-,

  • Kategorie „Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1“ mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09), dem Signalwort „Achtung“ und dem H-Satz H410,
  • Kategorie „Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2“ mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09), ohne Signalwort und dem H-Satz H411,
  • Kategorie „Chronisch gewässergefährdend, Kategorie 3“ ohne Gefahrenpiktogramm und ohne Signalwort mit dem H-Satz H412

sein. Jedoch werden bei der Einstufung in die Gefahrenklasse „Gewässergefährdung“, Kategorie „Chronisch gewässergefährdend"  zunächst die chronischen aquatischen Toxizitätsdaten von Stoffen verwendet. Liegen diese nicht vor, werden die akuten Ökotoxizitätsdaten verwendet.