Leichte biologische Abbaubarkeit

Definition:

Biologisch leicht abbaubar ist ein willkürlich festgelegter Begriff für eine Kategorie von chemischen Substanzen, die im wässrigen Milieu unter aeroben Bedingungen schnell und vollständig biologisch abgebaut werden.

Messverfahren:

Sie kann in Bioabbaubarkeits-Studien, durch die Bestimmung des Verhältnisses vom biochemischen Sauerstoffbedarf (BSB5) zum chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) oder durch Feldversuche bestimmt werden.

Aussage:

Die leichte biologische Abbaubarkeit ist einstufungsrelevant.

Einstufung und Kennzeichnung:

Gemäß CLP-Verordnung ist die Abbaubarkeit eines der Kriterien für die Einstufung in die Gefahrenklasse „Langfristig gewässergefährdend“ -in Verbidnung mit der akuten aquatischen Toxizität und der Bioakkumulation-

  • Kategorie „Chronisch 1“ mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09), dem Signalwort „Achtung“ und dem H-Satz H 410,
  • Kategorie „Chronisch 2“ mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09), ohne Signalwort und dem H-Satz H 411,
  • Kategorie „Chronisch 3“ ohne Gefahrenpiktogramm und ohne Signalwort mit dem H-Satz H 412,

wenn keine geeigneten Daten zur chronischen aquatischen Toxizität vorliegen.

Tipps:

Im Allgemeinen sind biologisch leicht abbaubare Substanzen in einer Kläranlage abbaubar. 

Wenn eine Substanz auf leichte biologische Abbaubarkeit getestet wird und biologisch nicht abbaubar scheint, kann auch eine substanzbedingte Hemmung der Mikroorganismen vorliegen. Die Substanz sollte auf Bakterientoxizität untersucht werden.

Liegen stickstoffhaltige Substanzen vor, dann kann der Sauerstoffverbrauch durch Nitrifikation einen leichten biologischen Abbau vortäuschen. Der Anteil der Nitrifikation muss berechnet oder experimentell bestimmt werden.