Chronische aquatische Toxizität

Definition:

Schädigende Wirkungen in dem zu untersuchenden Organismus, die innerhalb eines festgelegten Expositionszeitraumes nach täglicher Verabreichung einer Dosis einer Substanz auftreten.

Messverfahren:

Die chronische aquatische Toxizität wird experimentell bestimmt. 
Es werden unterschiedliche Untersuchungsspezies verwendet:  

  • Fische
  • Daphnien
  • Algen

Die Endpunkte bei den Prüfverfahren sind unterschiedlich

Geeignete Prüfmethoden:

In der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008, Teil C sind keine länger dauernden Toxizitätsuntersuchungen mit Fischen und Daphnien beschrieben. 

Es gibt folgende OECD-Methoden:

  • Längerfristige Fisch-Tests:
    - OECD 204: Fish, Prolonged Toxicity Test: 14-Day Study
    - OECD 210: Fish, Early-Life Stage Toxicity Test (=ein sub-chronischer Test)
    (Letale und subletale Effekte (z.B. Körpergröße und –gewicht))
    Endpunkte sind Schlupferfolg, Wachstum und Körpergewicht, Laichen und Mortalität.
  • Längerfristige Daphnien-Tests:
    - OECD 202: Part Part II: Reproduction Test (14 day)
    - OECD 211: Daphnia magna Reproduction Test
    Endpunkte sind Fortpflanzung, Zahl der Nachkommen, Wachstum, Körpergewicht, Mortalität.
  • Der Algeninhibitionstest beinhaltet auch die chronische Toxizität.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Bei der chronischen aquatischen Toxizität werden die Ergebnisse mit Spezies und Prüfmethode angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:

Gemäß CLP-Verordnung wird bei der Einstufung in die Gefahrenklasse „Langfristig gewässergefährdend“, Kategorie „chronisch 1 bis chronisch 3"  zwischen nicht schnell abbaubaren Stoffen mit geeigneten Daten zur chronischen Toxizität, schnell abbaubaren Stoffen mit geeigneten Daten zur chronischen Toxizität und nicht schnell abbaubaren Stoffen ohne geeignete Daten zur chronischen Toxizität unterschieden. 
Stoffe und Gemische, für die chronische aquatische Toxizitätsdaten vorliegen, können in folgende Kategorien der Gefahrenklasse "Langfristig gewässergefährdend" eingestuft werden:

  • Kategorie „Chronisch 1“ mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09), dem Signalwort „Achtung“ und dem H-Satz H 410,
  • Kategorie „Chronisch 2“ mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09), ohne Signalwort und dem H-Satz H 411,
  • Kategorie „Chronisch 3“ ohne Gefahrenpiktogramm und ohne Signalwort mit dem H-Satz H 412,

Gemäß Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (seit 1.6.2015 außer Kraft gesetzt!):
Gemäß Stoff- und Zubereitungs-Richtlinie war die chronische aquatische Toxizität nicht einstufungsrelevant. 

Aussage:

Aus den chronischenToxizitätsdaten kann der NOEC, das ist die maximale nicht wirksame Dosis, abgeleitet werden.