Leichte biologische Abbaubarkeit: Feldversuche

Definition:

Bei der leichten biologischen Abbaubarkeit wird der aerobe Abbau (d.h mit Sauerstoff) einer Substanz betrachtet.

Messverfahren:

Es muss der wissenschaftliche Nachweis vorliegen, dass die Prüfsubstanz in Gewässern in 28 Tagen abgebaut wird. Der Abbau erfolgt in Gewässern nicht nur biotisch, sondern auch abiotisch.

Zur Messung der aeroben Mineralisierung in Oberflächengewässern gibt es einen Simulationstest zur Prüfung der biologischen Abbaubarkeit. Eine Lösung oder Suspension der Prüfsubstanz wird im Labor mit natürlichem Oberflächenwasser (Süßwasser, Brackwasser oder Meerwasser) unter aeroben Bedingungen im Dunkeln versetzt. Das Hauptziel des Simulationstests besteht in der Mineralisation der Prüfsubstanz in Oberflächenwasser; aufgrund der Mineralisation wird dann die Abbaukinetik beschrieben. Ein untergeordnetes Ziel des Tests besteht in der Ermittlung von Informationen zum primären Abbau und zur Bildung wesentlicher Transformationsprodukte. Die Versuchsdauer ist abhängig von der Abbaugeschwindigkeit.

Zur Durchführung der Prüfung sollten folgende Eigenschaften der Prüfsubstanz bekannt sein: Löslichkeit in Wasser und organischen Lösungsmitteln, Dampfdruck, Dissoziationskonstante, chemische Stabilität (Hydrolyseeigenschaften).

Neben den Abbauprodukten werden die Abbauzeit und die Abbau-Halbwertszeit der Prüfsubstanz bestimmt. Die Abbau-Halbwertszeit ist die Zeit, nach der die Hälfte der Prüfsubstanz abgebaut ist.

Geeignete Prüfmethoden:

Der Test zur Messung der aeroben Mineralisierung in Oberflächengewässern ist in der Verordnung (EG) Nr. 761/2009 (1.ATP der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008) Teil C, Methode C.25 beschrieben.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Es wird der prozentuale Abbau in Gewässern angegeben. Es sollte ebenfalls ein Hinweis erfolgen, ob die Substanz leicht abbaubar oder nicht leicht abbaubar ist.
Es kann die Abbau-Halbwertszeit angegeben werden.