Leichte biologische Abbaubarkeit: Quotient aus BSB5 und CSB

Definition:

Bei der leichten biologischen Abbaubarkeit wird der aerobe Abbau einer Substanz betrachtet.
Der biochemische Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen (BSB5)und der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) werden bestimmt. Aus dem Quotienten lassen sich Rückschlüsse auf die leichte biologische Abbaubarkeit schließen.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Es werden der biochemische Sauerstoffbedarf nach 5 Tagen (BSB5)und der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) unter Angabe der jeweiligen Prüfmethoden angegeben. Es sollte ebenfalls ein Hinweis erfolgen, ob die Substanz leicht abbaubar oder nicht leicht abbaubar ist.

Aussage:

Eine Prüfsubstanz ist biologisch leicht abbaubar, wenn das Verhältnis BSB5/CSB größer oder gleich 0,5 ist.
D.h. ist der CSB wesentlich größer als der BSB5, dann ist die Substanz nicht leicht abbaubar, also persistent.

Tipps:

Vor dem BSB5-Test muss geklärt werden, dass die Prüfsubstanz nicht toxisch für die Mikroorganismen des Testsystems ist. Ist dies der Fall, dann ist das Verhältnis BSB5/CSB sehr viel kleiner als 0,5 und deutet auf eine nicht leicht abbaubare Prüfsubstanz hin. Daher muss untersucht werden, ob die Substanz wirklich nicht biologisch leicht abbaubar ist oder eine Hemmung der Bakterien durch die Substanz vorliegt.

Für industrielle Abwässer ist für die Bestimmung der leichten biologischen Abbaubarkeit ein BSB-Test mit adaptierten (d.h. an die Industrieabwässer angepassten) Mikroorganismen sinnvoller, damit das BSB-Ergebnis das tatsächliche Abbaupotential adaptierter Mikroorganismen wiedergibt.