Akute aquatische Toxizität (Fische)

Messverfahren:

Die akute aquatische Toxizität für Fische wird experimentell bestimmt. Die Fische werden verschiedenen Konzentrationen der dem Süßwasser zugesetzten Prüfsubstanz für einen Zeitraum von 96 Stunden ausgesetzt. Der Endpunkt ist die Mortalität der Fische. Es wird die mittlere akute letale Konzentration LC50 in [mg/l] oder [mg/kg Körpergewicht] bestimmt. Das ist die Konzentration des Stoffes, die 50% der Fische innerhalb der Prüfzeit tötet. Es ist vorteilhaft, vorläufige Angaben zur Wasserlöslichkeit, Dampfdruck, Dissoziationskonstante, chemische Stabilität, biologische Abbaubarkeit der Substanz zu haben.

Geeignete Prüfmethoden:

Die Bestimmung der akuten Toxizität für Fische sollte mit der Methode der Prüfmethoden-Verordnung (EG) Nr.440/2008,Teil C, Methode C.1 durchgeführt werden.

Angabe im Sicherheitsdatenblatt:

Bei der akuten Toxizität für Fische wird die ermittelte mittlere akute letale Konzentration LC50 in [mg/l] oder [mg/kg Körpergewicht] unter Angabe der Tierspezies, der Expositionszeit und der Prüfmethode angegeben.

Einstufung und Kennzeichnung:

Die mittlere akute letale Konzentration LC50 ist eines der Kriterien zur Einstufung als gefährlich für die Umwelt, entweder in Verbindung mit der leichten biologischen Abbaubarkeit und dem Verteilungskoeffizienten bzw. dem Bioakkumulationskoeffizienten oder allein.

Gemäß CLP-Verordnung können Stoffe und Gemische aufgrund der akuten Fischtoxizität in die Gefahrenklasse „Akut gewässergefährdend“, Kategorie „Akut 1“ eingestuft werden. Gekennzeichnet werden Stoffe und Gemische mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09) und dem Signalwort „Achtung“ mit dem H-Satz H400.

Die akute Fischtoxizität kann gemäß CLP-Verordnung auch eines der Kriterien für die Einstufung in die Gefahrenklasse „Langfristig Gewässergefährdend“ -in Verbindung mit der Abbaubarkeit und der Bioakkumulation-

  • Kategorie „Chronisch 1“ mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09), dem Signalwort „Achtung“ und dem H-Satz H410,
  • Kategorie „Chronisch 2“ mit dem Gefahrenpiktogramm „Umwelt“ (GHS09), ohne Signalwort und dem H-Satz H411,
  • Kategorie „Chronisch 3“ ohne Gefahrenpiktogramm und ohne Signalwort mit dem H-Satz H412 sein.

Bei der Einstufung in die Gefahrenklasse „Langfristig Gewässergefährdend“, Kategorie „Chronisch 1 bis chronisch 3" werden zunächst die chronischen aquatischen Toxizitäten von nicht schnell abbaubaren Stoffen und schnell abbaubaren Stoffen verwendet. Liegen diese nicht vor, werden die akuten Ökotoxizitätsdaten verwendet.

Gemische werden in der Regel nach der Summierungsmethode eingestuft.

Gemäß Stoff- und Zubereitungsrichtlinie (seit 1.6.2015 außer Kraft gesetzt!):
Gemäß Stoffrichtlinie erfolgte die Kennzeichnung in Verbindung mit der leichten biologischen Abbaubarkeit und dem Verteilungskoeffizienten bzw. dem Bioakkumulationskoeffizienten entweder mit dem Gefahrensymbol „N“, der Gefahrenbezeichnung "umweltgefährlich" und den R-Sätzen R 50/53, mit dem Gefahrensymbol „N“, der Gefahrenbezeichnung "umweltgefährlich" und den R-Sätzen R 51/53 oder nur mit den R-Sätzen R 52/53.
Im Gegensatz dazu erfolgte die Kennzeichnung mit dem Gefahrensymbol „N“, der Gefahrenbezeichnung "umweltgefährlich" und dem R 50 nur auf Grundlage der akuten aquatischen Toxizität.

Zubereitungen wurden in der Regel nach der konventionellen Methode gemäß der Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG, Anhang III eingestuft und gekennzeichnet.

Tipps:

Im Rahmen des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) und der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (AbwV) muss die giftige Wirkung des Abwassers bestimmt werden. Seit dem 1. Januar 2005 muss dafür der Fischeitest (DIN 38415-T6), ein In-vitro-Verfahren verwendet werden. Vorher war der Fischtest gemäß DIN 38412-L 31 vorgeschrieben. Dieses Testverfahren dient den Überwachungsbehörden zur Kontrolle der Fischgiftigkeit; es findet auch im Rahmen der Eigenüberwachung von Industriebetrieben Anwendung.

Das Umweltbundesamt hat die ETOX-Datenbank erstellt, die Datensätze von Stoffen zur Wirkung auf aquatische Organsimen enthält.