Öffentliche Zustellungen

Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können Bescheide durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn:

  • der Aufenthaltsort der Empfängerin oder des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an eine Vertreterin oder einen Vertreter nicht möglich ist,
  • eine Zustellung an eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
  • eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.

Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Die BG BAU veröffentlicht Ihre Bescheide über öffentliche Zustellung an dieser Stelle.

Bitte beachten Sie eventuelle Fristen

Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Öffentliche Bekanntmachungen

Name, Vorname
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Wozniak, Rafal Maciej
XXL-Netz GmbH & Co. KG
Yankov, Mitko
Yay, Yilmaz
Yesilyurt, Halis
Yetkin, Zekiye
YI Solutions GmbH
Yildirim, Kadriye
Yosifov, Ilko Mihaylov
Z.E.N.-K.E.R. GmbH
Zajac, Robert
ZAKI Montage GmbH
Zambo, Rita
Zander, Kaspar
Zander, Kaspar
Zaporojan, Marian
Zardinskas Services Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Zehe, Gebhard
Zehe, Gebhard
Zekhnini, Anas
Zelenin, Roman
Zelenin, Roman
Zendjina, Abdel-Latif
ZENELI Holz- & Bautenschutz GmbH
Ziolczyk, Tomasz Michal
ZM Zement & Mehr GmbH
Zurow Bau GmbH
Zyblin Bau GmbH
Zängerl, Ulrich
Ács, Peter
Özdemir, Taha Sadulla