Öffentliche Zustellungen
Gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) können Bescheide durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt werden, wenn:
- der Aufenthaltsort der Empfängerin oder des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an eine Vertreterin oder einen Vertreter nicht möglich ist,
- eine Zustellung an eine Zustellungsbevollmächtigte oder einen Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
- eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht.
Eine öffentliche Bekanntmachung ist auch im Rahmen der Veröffentlichung auf einer Webseite möglich. Die BG BAU veröffentlicht Ihre Bescheide über öffentliche Zustellung an dieser Stelle.
Bitte beachten Sie eventuelle Fristen
Durch die öffentliche Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
Öffentliche Bekanntmachungen
Name, Vorname
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Wittenberg, Roger
Wochelski, Pawel
Wolf, Detlef
Wollny, Boguslaw
Wollschläger, Günter
Wozniak, Tomasz Arkadiusz
Wrobel, Marcin
Wroblewski, Leszek Czeslaw
Wywiorka, Pawel Krzysztof
Wziatek, Wieslaw
Wäger, Manuela
Yahya, Khaled
Yordanov, Asen
Yordanov, Asen
Yuseinov, Yoskan
Yuseinov, Yoskan
Z+M Betonbau GmbH
Zabielski, Zbigniew
Zacon, Andrei
Zajaczkowski, Ireneusz
Zajaczkowski, Ireneusz
Zakladnoi, Volodymyr
Zaniewski, Tomasz
Zawisza, Marek Karol
Zawisza, Marek Karol
Zdunek, Slawomir
Zgela, Ivan
Ziegler, Irmtraud Elviera
Zielbau VB GmbH
Zinke, Mike
Zipper, Jens-Uwe
Zlatev, Mihail
Zlatkov, Kiril
Zlatkov, Kiril
Zuriki, Adnan
Zylka, Rafal
Özkaya, Yilmaz
Özkaya, Yilmaz